Formulare zur Aufkündigung einer Wohnung

Hallo,
wo erhält man eigentlich Formulare zur gerichtlichen Aufkündigung einer Wohnung bzw. wie geht das Procedere hier vor sich? Genügt es wirklich nicht, die Wohnung fristgerecht mit einem eingeschriebenen Brief an den Vermieter zu kündigen? Danke für Antworten. LG, Shewolf

Hallo,

es reicht völlig aus dem Vermieter per Einwurf-Einschreiben mitzuteilen, dass man zum xx.xx.xxxx das Mietverhältnis kündigt. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Dieser Hinweis gilt nur für unbefristete Mietverträge.

Gruss Günter

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und wie ist es bei befristeten verträgen
Vielen Dank für die Antwort. Es geht allerdings um einen befristeten Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist Ende jedes Quartals mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Wie schaut es da aus? Danke, Shewolf

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Hallo,

Ein befristetes Mietverhältnis kann nach allen Kommentaren vor Ablauf der Befristung nicht gekündigt werden. Die Frist der Kündigungszeit ist daher auf den Endtermin der zeitlichen Befristung des Vertrages zu bewerten. Will ein Mieter vorher ausziehen, muss er mit dem Vermieter eine Vertragsaufhebung vereinbaren oder die Beendigung durch Nachmieterstellung regeln. Wenn also angenommen die Befristung zum 31.10.2004 ablaufen sollte, ist spätestens drei Monate zuvor, also am 31.07.04 zu kündigen.

Gruss Günter

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ist mir leider immer noch nicht klar
Die vorzeitige Kündigung des Vertrags ist schriftlich festgelegt mit einer Kündigungsmöglichkeit am 31.3., 30.6., 31.9. und 31.12. mit einer Frist von 3 Monaten. Meine Frage lautet vor allem: muss man sich an diese quartalsmässige Kündigung halten oder könnte man auch, sagen wir, am 30. 4 mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen oder ist das ungesetzlich? Und muss man gerichtlich aufkündigen oder nicht? Danke nochmals und sorry für die vielen Fragen, Shewolf

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Die vorzeitige Kündigung des Vertrags ist schriftlich
festgelegt mit einer Kündigungsmöglichkeit am 31.3., 30.6.,
31.9. und 31.12. mit einer Frist von 3 Monaten. Meine Frage
lautet vor allem: muss man sich an diese quartalsmässige
Kündigung halten oder könnte man auch, sagen wir, am 30. 4 mit
einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen oder ist das
ungesetzlich? Und muss man gerichtlich aufkündigen oder nicht?
Danke nochmals und sorry für die vielen Fragen, Shewolf

Hi,

da Du ein befristetes Mietverhältnis erklärt hast kann hinsichtlich eines unbefristeten Mietverhältnisses nur gesagt werden, dass ein solches jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann, soweit der Mietvertrag nicht vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde und längere Fristen vereinbart sind. Eine Kündigung muss nicht gerichtlich vorgenommen werden. Bitte nochmal den Anfang lesen. Es reicht ein normales Kündigungsschreiben.

Gruss Günter

Aus deiner Vika (und nur aus dieser) ist zu schließen, daß Du in Österreich lebst, woraus man wiederum den Schluß ziehen kann, daß auch die betreffende Wohnung in Österreich liegt.

Wenn das wirklich so ist, dann macht Deine Frage schon mehr Sinn. Eine entsprechendes Formular findest du hier:
http://www.bmj.gv.at/buergerservice/formulare.html

Am besten gehst Du aber zum Amtstag des zuständigen Bezirksgerichts (normalerweise jeden Dienstag, am besten nach den genauen Zeiten und dem Ort [Zimmer] erkundigen). Dort wird deine Kündigung auch gleich aufgenommen.

Genügt es wirklich nicht, die Wohnung fristgerecht
mit einem eingeschriebenen Brief an den Vermieter zu kündigen?

Wenn die Wohnung in den Anwendungsbereich des MRG fällt, nein.

P.