Angenommen ich hätte gerade einen Mietvertrag abgeschlossen in dem steht, das es eine voll-möblierte Wohnung ist, ich mich nun aber mit dem Vermieter geeinigt hätte das ich alles (evt. bis auf die Küche) entfernen darf. Wie könnte ich das am besten schriftlich festhalten? Was müsste drinstehen.
Angenommen ich hätte gerade einen Mietvertrag abgeschlossen in
dem steht, das es eine voll-möblierte Wohnung ist, ich mich
nun aber mit dem Vermieter geeinigt hätte das ich alles (evt.
bis auf die Küche) entfernen darf. Wie könnte ich das am
besten schriftlich festhalten? Was müsste drinstehen.
Zusatzvertrag zum Mietvertrag vom…
Der Mieter ist berechtigt, sich in der Wohnung befindliche Möbelstücke mit Ausnahme folgendes Küchenmöbel (aufzählen) nach Belieben vorübergehend oder dauerhaft zu entfernen. Der Vermieter verzichtet auf das Recht der Rückforderung dieser Gegenstände. Das Recht des Mieters, diese auch nach Vertragsbeendigung in der Wohnung zu belassen bleibt unberührt. Die jeweilige Quantität der Möbelierung bleibt i. Ü. ohne Einfluss auf den Vertrag vom…, insbesondere auf den Mietzins.
Gruß
mr.bruns