Wie muss man verfahren, wenn ein Vermieter nach Anfänglichem zögern und erst nach einer Mietminderung einen Mangel beseitigt und der Mieter danach aber nicht sofort feststelle kann ob der Mangel auch wirklich beseitigt ist (weil der Mangel nur bei starkem Regenfall auftritt)?
Egon
Wie muss man verfahren, wenn ein Vermieter nach Anfänglichem
zögern und erst nach einer Mietminderung einen Mangel
beseitigt und der Mieter danach aber nicht sofort feststelle
kann ob der Mangel auch wirklich beseitigt ist (weil der
Mangel nur bei starkem Regenfall auftritt)?
Egon
Hallo Egon,
zahl die Miete unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der
Mangel beseitigt ist weiter und warte auf Regen…
Gruß
mr.bruns
Hallo mr.burns,
danke für die info, sowas habe ich mir schon fast gedacht (aber sicher ist sicher )
Egon