Hallo,
Mieter M ist Mitte November 2003 aus seiner Wohnung ausgezogen. Bei der Uebergabe war alles in Ordnung, die Wohnung wurde auch zum 01.12. wieder vermietet. M wartet jedoch immer noch (Ende Maerz 2004) auf seine Kaution. Eine Nachfrage beim Vermieter ergab, dass die Kaution erst nach der Eigentuemerversammlung (die „im April oder Mai“ stattfinden soll) zurueckgezahlt werden soll, weil auf der Eigentuemerversammlung die Nebenkostenabrechnung beschlossen wird. Ein genaues Datum, wann mit der Kaution zu rechnen ist, wurde dem M nicht genannt. Ist das rechtens? Gibt es eine Frist, innerhalb welcher ein Mieter seine Kaution zurueckverlangen kann?
Der Vermieter argumentiert, dass M fuer das Jahr 2002 rund 175 Euro Nebenkosten-Nachzahlung leisten musste und daher auch fuer das Jahr 2003 eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die Kaution betraegt rund 490 Euro, also weit mehr als die NK-Nachzahlung des vergangenen Jahres. Kann M, wenn/falls der Vermieter das Recht hat, die Kaution vorlaeufig einzubehalten, zumindest eine teilweise Auszahlung der Kaution verlangen?
Vielen Dank im voraus!
Sylvia