Mängel bei Wohnungsübergabe

Hallo,
ein Mieter hat mit seinem alten Vermieter einen Wohnungsübergabetermin vereinbart. Dafür hat er die gesamte Wohnung geputzt (auch gewischt), die Bäder auf Hochglanz poliert, die Fenster geputzt, den Balkon und die Balkon-Verkleidung geschrubbt und alle Dübellöcher zugespachtelt.
Jetzt war der Termin und der Vermieter hat folgende Sachen bemängelt: Die Fenster sind zwar geputzt, aber in den Zwischenräumen bei geöffnetem Fenster (in der schmalen Rinne unten) ist nicht geputzt worden. Auf der Terrasse sind noch leichte Umrisse von Pflanzenkübeln sichtbar (die bekommt man mit normalem Schrubben nicht weg, nur mit einem Hochdruckreiniger oder so was).
Muß der Mieter die angegebenen Mängel beseitigen oder ist das wirklich zu kleinkariert? Im Mietvertrag steht zum Zustand bei Auszug gar nichts.
Die Außenjalousie im Wohnzimmer hat manchmal einen kleinen Hänger. Sind kleine(!) Mängel an Außenjalousien Sache des Mieters oder des Vermieters?

Gibt es dazu irgendwelche Urteile oder andere Schriftstücke, auf die sich der Mieter evtl. berufen kann?

Gruß
Anja

Hallo,

ein Mieter hat mit seinem alten Vermieter einen
Wohnungsübergabetermin vereinbart. Dafür hat er die gesamte
Wohnung geputzt (auch gewischt), die Bäder auf Hochglanz
poliert, die Fenster geputzt, den Balkon und die
Balkon-Verkleidung geschrubbt und alle Dübellöcher
zugespachtelt.
Jetzt war der Termin und der Vermieter hat folgende Sachen
bemängelt: Die Fenster sind zwar geputzt, aber in den
Zwischenräumen bei geöffnetem Fenster (in der schmalen Rinne
unten) ist nicht geputzt worden. Auf der Terrasse sind noch
leichte Umrisse von Pflanzenkübeln sichtbar (die bekommt man
mit normalem Schrubben nicht weg, nur mit einem
Hochdruckreiniger oder so was).

„Kleinlich oder nicht“. Die Mängel sind zu beseitigen.

Muß der Mieter die angegebenen Mängel beseitigen oder ist das
wirklich zu kleinkariert? Im Mietvertrag steht zum Zustand bei
Auszug gar nichts.
Die Außenjalousie im Wohnzimmer hat manchmal einen kleinen
Hänger. Sind kleine(!) Mängel an Außenjalousien Sache des
Mieters oder des Vermieters?

Kommt drauf an. Nachprüfen ob Kleinreparaturklausel besteht. Besteht diese ist zumindest eine Beteiligung an den Kosten dann zulässig, wenn die Rechnung den Betrag von mehr als den vereinbarten Betrag nicht übersteigt.

Gruss Günter

„Kleinlich oder nicht“. Die Mängel sind zu beseitigen.

Gruss Günter

Der Teil der Pflanzenkübelumrisse, die außerhalb der Überdachung sind (Balkon ist zur Hälfte überdacht), sind schon vom Vormieter gewesen. Der Vermieter bestreitet jetzt, daß die Umrisse schon vorher da waren. Die Noch-Mieter haben das damals bei Einzug nicht für so wichtig gehalten (danach ist man immer schlauer…).
Morgen geht es mit dem Hochdruckreiniger ans Werk. Aber was ist, wenn die Noch-Mieter diese alten Umrisse nicht wegbekommen? Die sind immerhin schon ein paar Jahre alt. Müssen Sie dann im schlimmsten Fall den Balkon neu fliesen lassen? Oder einen Teil davon als „Ersatz“ an den Vermieter bezahlen? Wenn ja, wieviel?

Die Noch-Mieter sind froh, daß sie endlich da rauskommen, wollen aber natürlich nicht noch ein Haufen Geld für Sachen hinblättern, die sie gar nicht verursacht haben. Ein richtiges Übergabeprotokoll gab es damals auch gar nicht, eine gemeinsame Wohnungsbegehung mit Schlüsselübergabe erst Recht nicht, jetzt macht der Vermieter alles umso pingeliger. Er hat sogar getestet, ob alle Steckdosen noch funktionieren, das Licht in den Räumen noch funktioniert, ob das Wasser läuft und ob das Wasser dann auch in den Abfluß abläuft, ob die Türen auf und zu gehen, die Fenster auf und zu gehen und ob die Scheiben in den Türen auch noch fest drin sind. Er hat auch an den Putz in den Zimmern geklopft (sind keine Tapeten da), ob er nicht etwa abfällt. :wink:

Gruß
Anja

„Kleinlich oder nicht“. Die Mängel sind zu beseitigen.

Gruss Günter

Der Teil der Pflanzenkübelumrisse, die außerhalb der
Überdachung sind (Balkon ist zur Hälfte überdacht), sind schon
vom Vormieter gewesen. Der Vermieter bestreitet jetzt, daß die
Umrisse schon vorher da waren. Die Noch-Mieter haben das
damals bei Einzug nicht für so wichtig gehalten (danach ist
man immer schlauer…).
Morgen geht es mit dem Hochdruckreiniger ans Werk. Aber was
ist, wenn die Noch-Mieter diese alten Umrisse nicht
wegbekommen? Die sind immerhin schon ein paar Jahre alt.
Müssen Sie dann im schlimmsten Fall den Balkon neu fliesen
lassen? Oder einen Teil davon als „Ersatz“ an den Vermieter
bezahlen? Wenn ja, wieviel?

Die Noch-Mieter sind froh, daß sie endlich da rauskommen,
wollen aber natürlich nicht noch ein Haufen Geld für Sachen
hinblättern, die sie gar nicht verursacht haben. Ein richtiges
Übergabeprotokoll gab es damals auch gar nicht, eine
gemeinsame Wohnungsbegehung mit Schlüsselübergabe erst Recht
nicht, jetzt macht der Vermieter alles umso pingeliger. Er hat
sogar getestet, ob alle Steckdosen noch funktionieren, das
Licht in den Räumen noch funktioniert, ob das Wasser läuft und
ob das Wasser dann auch in den Abfluß abläuft, ob die Türen
auf und zu gehen, die Fenster auf und zu gehen und ob die
Scheiben in den Türen auch noch fest drin sind. Er hat auch an
den Putz in den Zimmern geklopft (sind keine Tapeten da), ob
er nicht etwa abfällt. :wink:

Hallo Anja,

zuerst einmal putzen und dann versuchen auf dem Verhandlungswege etwas zu erreichen. Neuer Balkonbelag ist nicht geschuldet.

Zum anderen Teil. Ich hatte vor einiger Zeit eine Wohnungsübergabe an eine Vermieterin, die sich zuerst einmal als Dozentin ausgegeben hat. Auf die Frage an welcher Uni sie lehrt gab sie keine Antwort. Im Internet habe ich dann eine HP gefunden und den Verweis auf Töpferkurse. Die Tochter der Vermieterin hat bei der Wohnungsabnahme mit Blitz in Steckdosen fotografiert. Ich konnte mir nicht verkneifen die junge Dame hinzuweisen, sie müsse nach rechts in die Steckdose fotografieren, sonst könne sie den Strom auf dem Bild nicht sehen. Man darf manchmal manche Reaktionen und Handlungen nicht zu ernst nehmen. Vor allem, wenn jemand direkt auf einen angeblichen Schaden zusteuert sollte man immer nach dem Vormieter suchen. Nicht selten kommt in solchen Fälle heraus, dass der Vormieter den angeblich neuen Schaden bereits durch Einbehalt der Kaution abgegolten hat.

Gruss Günter