Angenommen ich bin gerade eingezogen und habe das Türschloss auswechseln lassen, sollte man dem Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung geben? Ich habe schon im Internet geschaut, genau weiß ich aber nicht was ich beachten muss. Mein Vater meinte das man das allgemein machen würde.
Angenommen ich bin gerade eingezogen und habe das Türschloss
auswechseln lassen, sollte man dem Vermieter einen Schlüssel
zur Wohnung geben? Ich habe schon im Internet geschaut, genau
weiß ich aber nicht was ich beachten muss. Mein Vater meinte
das man das allgemein machen würde.
Hallo,
wer sein Türschloss auswechselt hat wohl die Absicht zu verhindern, dass niemand unbefugt die Wohnung betritt. Ein Vermieter hat kein Anspruch auf einen Schlüssel für eine Mietwohnung. Dein Vater meint wohl, dass man dies nicht so macht, wie er es meint. Das alte Schloss fein aufbewahren und beim Auszug wieder einbauen und der Vermieter hat sein Eigentum wieder. Er wird nicht einmal merken, dass das Schloss ausgetauscht ist. Wenn er es in Deiner Abwesenheit merkt, wollte er möglicherweise neugierig sein.
Gruss Günter