angenommen jemand bewohnt seit zwei Monaten mit seiner Familie ein Haus, bisher ohne jegliche Probleme mit dem Vermieter (warum auch nach so kurzer Zeit:wink:) Jetzt hat dieser jemand in der vergangenen Woche endeckt, das sich im Heizungsraum eine Pfütze gebildet hat weil aus dem Wasseranschluß Wasser tropft. Darauf hin hat er den Vermieter informiert und das Wasser vorsorglich abgestellt. Vermieter kommt am nächsten Tag und behebt den Schaden am Wasserrohr. Er findet aber, dass die Wand feucht aussieht und schaltet die Gebäudehaftpflichtversicherung ein, die sofort einen Sachverständigen schickt.
Jetzt die Hiobsbotschaften und Fragen: Der Sachverständige stellt fest, dass die gesamte Bodenplatte unterhalb der Fliesen nass ist und die Feuchtigkeit bereits in die Wände zieht (10 - 15 cm) an allen Wänden. Außerdem hat sich an einem Teil der Wände bereits „Schwarzschimmel“ gebildet, weil Gegenstände direkt an der Wand standen. Er empfielt, den Wohnraum neben Heizungsraum (als Elternschlafzimmer genutzt) zu räumen und vorsorglich woanders zu übernachten. Das funktioniert auch wenn auch mit argem Platzmangel.
Er gibt an, das der Boden trockengelegt werden muß und vor allem, logischerweise die Ursache des Wassers gefunden werden muß. Die Pfütze im Heizungskeller hält er für nicht sehr wahrscheinlich.
Jetzt die Fragen:
Kommt die Gebäudehaftpflicht für alle Schäden auf (Trockenlegen, Schimmelbeseitigung, Tapezier- und Malerarbeiten)? Zumal eben gerade vor zwei Monaten vom Mieter alles renoviert wurde.
Kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen (Dauer der Trockenlegung mindestens 14 Tage -> Lärmbelästigung 24 Stunden am Tag, Anschließend Renovierungsarbeiten) Wenn ja, in welcher Höhe?
Wer kommt für den Stromverbrauch der Mashchinen auf? Vermieter oder Mieter?
Kann der Mieter eine Rauluftuntersuchung im gesamten Haus fordern (Wegen der Schimmelsporen)? Wenn ja, wer trägt diese Kosten?
Wie gesagt: bisher gab es mit dem Vermieter keinerlei Probleme.
Ist es nicht sinnvoller erst mal mit dem Vermieter zu reden??
Wie gesagt, ist ein netter Mensch. Vielleicht ist es ja möglich, sich mit diesem über dei Höhe der beabsichtigten Mietminderung und die Dauer zu einigen ohne gleich einen Anwalt einzuschalten. Der Mieter will nicht gleich das gute Verhältnis zum Vermieter ruinieren und die Gebäudehaftpflicht müßte doch theoretisch auch für den Mietausfall des VM aufkommen.
Ist es nicht sinnvoller erst mal mit dem Vermieter zu reden??
Wie gesagt, ist ein netter Mensch. Vielleicht ist es ja
möglich, sich mit diesem über dei Höhe der beabsichtigten
Mietminderung und die Dauer zu einigen ohne gleich einen
Anwalt einzuschalten. Der Mieter will nicht gleich das gute
Verhältnis zum Vermieter ruinieren und die Gebäudehaftpflicht
müßte doch theoretisch auch für den Mietausfall des VM
aufkommen.
Hallo Ralf,
ich gehe letztlich davon aus, dass jemand den Vermieter bei einem solchen Schaden informiert hat und der Vermieter, wenn er versichert ist, seine Versicherung informiert hat. Der Haken scheint hier an einem anderen Ort zu sitzen.
Egal um welche Versicherung es ging, ich kann aus der Praxis kein Beispiel nennen, dass eine Versicherung von sich aus, auch wenn sie die Probleme der Mieter sehr gut kennt, auch nur sich bewegt hätte. Da spielen alle nach dem Mikado-Prinzip.
Der Mieter muss schriftlich seine Forderungen dem Vermieter melden. Solange der Mieter an den Vermieter keine Forderungen stellt, wirst Du keine Versicherung finden, die erstattet. Und notfalls muss der Mieter sich direkt an die Versicherung wenden und sich von dort direkt die Kostenübernahme erklären lassen. Nicht selten bedarf es der klaren, harten Erklärung an Versicherungen.