Liebe Experten,
bitte teilt mir Eure Meinung zu folgender Problemstellung mit:
Ein Mieter ist vor zwei Monaten ausgezogen und möchte nun die Kaution zurückerhalten. Im Übergabeprotokoll wurden keine Schäden aufgeführt. Der Mieter hat dem Vermieter schriftlich bereits mitgeteilt, daß und warum er der Meinung ist, die Kaution sei vollständig zurückzuzahlen. Allerdings meint der Vermieter, er könne noch Ansprüche erheben wegen angeblicher Schäden. (Der VM hat telefonisch angemerkt, daß er noch auf Kostenvoranschläge eines Handwerkers warte und sich dann wieder melden würde.)
Vermieter und Mieter sind sich stillschweigend darüber einig, keine Nebenkostenabrechnung zu machen: es wurden 8 Jahre lang während der gesamten Mietdauer keine gemacht. Der Mieter glaubt, er müßte dann nachzahlen, der Vermieter hat offensichtlich auch kein Interesse daran, denn er hat eine Nebenkostenabrechnung nie als Begründung für die Einbehaltung der Kaution genannt (ist ihm möglicherweise zu aufwendig).
Nun zu den Fragen:
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Aus privaten Gründen ist es dem Mieter wichtig, sich einvernehmlich und friedlich mit dem Vermieter zu einigen. Daher: kann man als Mieter den Vermieter ohne Anwalt in Verzug setzen (und ohne ihn mit einem Gerichtsverfahren zu drohen), um ihn dazu zu bringen, die Kaution zurückzuzahlen - auch wenn die üblichen 6 Monate noch nicht abgelaufen sind?
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Die Kaution ist auf einem Kautionssparbuch hinterlegt, welches dem Mieter vom Vermieter beim Auszug gezeigt wurde - muß man beim In-Verzug-setzen unbedingt einen Nachweis einfordern, wie das Geld angelegt wurde?
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Gibt es sowas wie „Schiedsrichter“, die schlichten könnten?
Vielen Dank im voraus für Eure Antwort,
Gruß,
Claudia
Hallo,
Ein Mieter ist vor zwei Monaten ausgezogen und möchte nun die
Kaution zurückerhalten. Im Übergabeprotokoll wurden keine
Schäden aufgeführt. Der Mieter hat dem Vermieter schriftlich
bereits mitgeteilt, daß und warum er der Meinung ist, die
Kaution sei vollständig zurückzuzahlen. Allerdings meint der
Vermieter, er könne noch Ansprüche erheben wegen angeblicher
Schäden. (Der VM hat telefonisch angemerkt, daß er noch auf
Kostenvoranschläge eines Handwerkers warte und sich dann
wieder melden würde.)
Wenn in einem Übergabeprotokoll keine Schäden vermerkt sind, kömnnen nachträglich keine Schäden mehr geltend gemacht werden.
Vermieter und Mieter sind sich stillschweigend darüber einig,
keine Nebenkostenabrechnung zu machen: es wurden 8 Jahre lang
während der gesamten Mietdauer keine gemacht. Der Mieter
glaubt, er müßte dann nachzahlen, der Vermieter hat
offensichtlich auch kein Interesse daran, denn er hat eine
Nebenkostenabrechnung nie als Begründung für die Einbehaltung
der Kaution genannt (ist ihm möglicherweise zu aufwendig).
Nun zu den Fragen:
- Aus privaten Gründen ist es dem Mieter wichtig, sich
einvernehmlich und friedlich mit dem Vermieter zu einigen.
Daher: kann man als Mieter den Vermieter ohne Anwalt in Verzug
setzen (und ohne ihn mit einem Gerichtsverfahren zu drohen),
um ihn dazu zu bringen, die Kaution zurückzuzahlen - auch wenn
die üblichen 6 Monate noch nicht abgelaufen sind?
Du kannst bei jeder Forderungen selbstverständlich jemand schriftlich zur Leistung auffordern und einen Termin setzen. Ist der Termin verstrichen, dann tritt Verzug ein. Man sollte aber rund 14 Tage Zeit zur Erfüllung lassen.
- Die Kaution ist auf einem Kautionssparbuch hinterlegt,
welches dem Mieter vom Vermieter beim Auszug gezeigt wurde -
muß man beim In-Verzug-setzen unbedingt einen Nachweis
einfordern, wie das Geld angelegt wurde?
Üblicherweise wird bei Abhebung oder Löschung eines solchen Sparbuches die andere Seite verständigt.
- Gibt es sowas wie „Schiedsrichter“, die schlichten könnten?
Frage mal nach einem am Ort vorhandenen Schlichter. Anwälte geben Dir Bescheid.
Gruss Günter