Schadensersatz

Liebe Forummitglieder,

ich habe eine hypothetische Frage:

Nehmen wir mal an in Wohnung A wurde Eigentum des Mieters M durch einen Wasserrohrbruch in Wohnung B beschädigt. Der Vermieter V ist Vermieter von Wohnung A und B. Der Wasserrohrbruch in Wohnung B wurde durch eine Renovierungsarbeit einer Fachfirma F verursacht.

Wer muss dann für den entstandenen Schaden am Eigentum von M aufkommen?
Zunächst einmal der Vermieter V? Und der kann sich dann das Geld von der Firma F, die den Schaden verursacht hat zurückholen? …und die hat hoffentlich eine Versicherung?

Oder muss sich der geschädigte Mieter M direkt an die Versicherung der Verursacherfirma F wenden?

Der Vermieter V behauptet nämlich, er müsste den Schaden dem Mieter M nicht bezahlen, sondern die Firma F bzw. deren Versicherung.

Für Tipps und Antworten bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Sandra

Hallo Sandra,

es ist, wie immer, eine Frage der Beweis- bzw. Tatsachenlage.
Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip: derjenige, der ursächlich
für die Eigentumsbeschädigung verantwortlich ist, haftet. Hätte sich
in diesem Fall also der Wasserrohrbruch von alleine ergeben, wäre das
schädigende Ereignis von dem Eigentum des Vermieters ausgegangen, er
müsste also haften. Ist tatsächlich jedoch die Fachfirma F dafür
verantwortlich, zahlt eben diese.

Das Problem liegt also in dem, was Du beweisen kannst bzw. musst,
wenn Du einen Anspruch geltend machen willst. Keine Partei wird wohl
freiwillig zugeben, dass sie Schuld hat und somit haftet.

Ich hatte neulich einen Fall vor der Nase, in dem unklar war, welcher
von beiden Handwerkern jeweils wieviel Mist gebaut hatten. Da hat der
BGH gesagt, dass diese Unklarheit nicht zu Lasten des Geschädigten
gehen darf und deshalb die beteiligten Handwerker dem Geschädigten
gesamtschuldnerisch haften und sich anschliessend im Innenverhältnis
streiten können, wer was trägt.

Ich würde die Situation für vergleichbar halten und deshalb und weil
mir nicht einfällt, wie Du eindeutig die Schäden ersetzt fordern
kannst, vorschlagen, dass Du Dich beraten lässt. Am Besten wohl von
einem Anwalt mit Erfahrung in diesem Bereich.

Gruß - Jaschiii

Hallo Sandra,

der Handwerker ist Erfüllungsgehilfe des Vermieters. Da der Vermieter für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen haftet, ist der Schaden an ihn zu melden und er, der Vermieter hat gegenüber dem Handwerker den Schaden geltend zu machen. Da der Handwerker sicher eine Versicherung hat, dürfte es kaum Probleme geben mit Ausnahme möglicherweise der Versicherung, die sich drücken will.

Gruss Günter

ich habe eine hypothetische Frage:

Nehmen wir mal an in Wohnung A wurde Eigentum des Mieters M
durch einen Wasserrohrbruch in Wohnung B beschädigt. Der
Vermieter V ist Vermieter von Wohnung A und B. Der
Wasserrohrbruch in Wohnung B wurde durch eine
Renovierungsarbeit einer Fachfirma F verursacht.

Wer muss dann für den entstandenen Schaden am Eigentum von M
aufkommen?
Zunächst einmal der Vermieter V? Und der kann sich dann das
Geld von der Firma F, die den Schaden verursacht hat
zurückholen? …und die hat hoffentlich eine Versicherung?

Oder muss sich der geschädigte Mieter M direkt an die
Versicherung der Verursacherfirma F wenden?

Der Vermieter V behauptet nämlich, er müsste den Schaden dem
Mieter M nicht bezahlen, sondern die Firma F bzw. deren
Versicherung.

Für Tipps und Antworten bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Sandra