Vermieter ignoriert mehrere Mängel

Liebe Mietrechts-Wissende,

was tun, wenn folgender Sachverhalt vorliegt?

a) Eine Wohnung hat seit Monaten Probleme warm zu werden durch eine Heizung bzw. Warmwassertherme, die zwar gewartet wurde, dennoch nicht ordnungsgemäß zu arbeiten scheint. Der Druck in der Therme fällt regelmäßig alle zwei bis drei Wochen durch Wasser, das der Therme anscheinend irgendwie verloren geht (es tropft aber nicht). Nach dem Wasserverlust arbeitet die Therme wieder nicht, faucht, blubbert, grummelt und summt. Das ist kein Normalzustand - der Vermieter weiß darüber Bescheid - sagt, man solle sich an die Firma wenden, die den Wartungsvertrag über die Therme hat. Diese reagiert seit Monaten nicht auf Anfragen nach Terminabsprachen. Die Mieter schreiben fast jede Woche einen Brief. Was tun?

b) Die beschriebene Wohnung ist 150 qm groß, hat 4,5 Zimmer, aber nur einen Temperaturfühler. Der befindet sich im 45 qm großen Schlafzimmer. Die Heizungsfirma gab die Anweisung, dieses Zimmer so zu heizen, dass alle anderen Zimmer auch warm werden - das heißt Vollbetrieb der Heizung im Schlafzimmer (dies hat meist 25°C und mehr) nur damit die anderen Zimmer (Wohn-, Arbeitszimmer, Bad, Küche etc.) halbwegs warm werden. Hier liegt die Temperatur in keinem der Räume höher als max 19-20°C. Im Winter z.T. noch weniger.
Muss eine solch große Wohnung nicht wenigstens für jeden Raum einen Temperaturfühler haben? Es kann doch nicht sein, dass man gezwungen wird, sein Schlafzimmer zu überheizen um in den anderen halbwegs annehmbare Temperaturen zu erreichen. Was tun?

c) In besagter Wohnung befindet sich ein Dielenboden. Der knarrt und quietscht so laut, auch Türen knarren unangenehm laut, dass es nicht angenehm ist. Die Mieter sind nicht zimperlich und haben auch vorher in Wohnungen mit knarrenden Elementen gewohnt - aber das übersteigt alles. Ist der Vermieter hierfür verantwortlich?

d) Im Bad fallen Fliesen von den Wänden, auch rund um die Badewanne lösen sich Fliesen. Ist hier der Vermieter zuständig?

Anmerkung: Im Mietvertrag steht nichts von Schönheitsreparaturen, die zu Lasten des Mieters gehen o.ä. Mieter sind etwas in Sorge über den Vermieter - der ist ein älterer gewiefter Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht;-]

Kann jemand etwas zu obenstehenden umfangreichen Problemen sagen?

Liebe Grüße, moonchicken

b) Die beschriebene Wohnung ist 150 qm groß, hat 4,5 Zimmer,
aber nur einen Temperaturfühler. Der befindet sich im 45 qm
großen Schlafzimmer. Die Heizungsfirma gab die Anweisung,
dieses Zimmer so zu heizen, dass alle anderen Zimmer auch warm
werden - das heißt Vollbetrieb der Heizung im Schlafzimmer
(dies hat meist 25°C und mehr) nur damit die anderen Zimmer
(Wohn-, Arbeitszimmer, Bad, Küche etc.) halbwegs warm werden.
Hier liegt die Temperatur in keinem der Räume höher als max
19-20°C. Im Winter z.T. noch weniger.
Muss eine solch große Wohnung nicht wenigstens für jeden Raum
einen Temperaturfühler haben? Es kann doch nicht sein, dass
man gezwungen wird, sein Schlafzimmer zu überheizen um in den
anderen halbwegs annehmbare Temperaturen zu erreichen. Was
tun?

Meines Wissens ist ein zentraler Temperaturfühler pro Etagentherme systembedingt. Die anderen Räume werden über (Thermostat-)Ventile an den Heizkörpern gesteuert. Das du gerade den Raum als Schlafzimmer nutzt, in dem die Steuereinheit für die Therme angebracht ist, ließ sich beim Errichten der Anlage sicher nicht voraussehen.
Irgendwo muss das Ding ja hängen. Unter Umständen könnte ein Verlegen des Kästchens im Einvernehmen mit dem Vermieter, aber sicher auf deine Kosten, dieses Problem lösen.

Gruß Norbert