Hallo,
es gibt bundesweit ein Gerücht. Wenn ein Mieter Nachmieter stellt, darf er ausziehen. Dies ist und bleibt ein Gerücht. Der Vermieter muss dem Mieter die Zusage erteilen, dass er vorzeitig durch Stellung eines Nachmieters ausziehen darf. Bei diesem Fall darf man wohl ruhig davon ausgehen, dass der Vermieter keine Zustimmung erteilt, weil er bereits einen Vertrag mit einem Makler hat. Er wird letztlich, wenn er neben dem Makler dem Mieter nun Nachmieter erlauben würde möglicherweise sich schadenersatzpflichtig machen, es sei denn, der Nachmieter muss über den Makler sich um die Wohnung bewerben. Dann ist nichts gespart, sondern der alte Mieter zahlt dem Makler noch seine Arbeit und der kassiert dann beim neuen Mieter. Bei drei Monaten Kündigunhsfrist besteht weder für den Mieter noch für einen beauftragten Makler eine Pfliht einen Nachmieter anzuerkennen.
Gruss Günter
eine algemeine Frage:
Nehmen wir an, eine Wohnung ist fristgerecht gekündigt und der
Vermieter hat die
Kündigung akzeptiert. Nun möchte der Mieter früher ausziehen,
als die 3-monatige
Kündigungsfrist und selbst nach Nachmietern suchen - jedoch
hat der Vermieter
schon einen Makler beauftragt, der die Wohnung anbieten soll.
Wahrscheinlich ist, dass der Vermieter den Makler beauftragte,
weil er immer
„neue Mietverhältnisse“ erzeugen möchte.Ist es möglich, dennoch neben dem vom Vermieter beauftragten
Makler Nachmieter zu
stellen? Dies wird ja besonderns dann wichtig, wenn der Mieter
nicht annimmt,
dass ein neuer Mieter bereit wäre, die Maklergebühr
aufzubringen bzw. wenn er dem
Makler nicht zutraut, innerhalb kürzester Zeit einen Mieter zu
finden.Grüsse,
Derek