Im Mietvertrag ist von fachgerechter Renovierung, auszuführen durch eine Fachfirma die Rede…laut meines Wissenstandes ist dies nicht zulässig und hebt alle Ansprüche des Vermieters bezüglich der Renovierung der Räume bei Auszug auf.
Weis jemand darüber näheres?
Gruß Josch
Im Mietvertrag ist von fachgerechter Renovierung, auszuführen
durch eine Fachfirma die Rede…laut meines Wissenstandes ist
dies nicht zulässig und hebt alle Ansprüche des Vermieters
bezüglich der Renovierung der Räume bei Auszug auf.
Weis jemand darüber näheres?
Hallo Josch,
wenn der Mieter fachgerecht renovieren kann, darf er auch selbst die Renovierung ausführen.
Franz
Hallo Josch,
die Renovierung muss in mittlerer Art und Güte durchgeführt werden.
Das reicht. Fachleute müssen nicht involviert sein. Vermieter kann das also nicht verlangen. Der Passus ist nicht wirksam. Das berührt aber nicht die übrigen Bestimmungen.
Grüsse
Jade
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