Mietminderung bei Kampfhund

Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit meiner Familie zur Miete. In diesem Haus gibt es eine Mietpartei mit einem Hund der zur Gattung einer dieser gefährlichen Kampfhundeart gehört. Da ich diesen Hund schon öfters unangeleint ums Haus rennen sah und sich schon angekündigter Besuch sich nicht in unser Haus getraute, war ich schon mehrmals in unserer Wohnbaugesellschaft vorstellig und drohte mit Mietminderung. Heute war dieser Hund unangeleint im Kellerflur unterwegs. Erst nach der dritten Aufforderung den Hund an die Leine zu nehmen, kam der Hundehalter der Aufforderung nach. Für mich ist dies unzumutbar. Ich möchte nun von meinem Recht der Mietminderung Gebrauch machen. Wieviel Prozent meiner Miete darf ich abziehen, oder wie kann ich den Vermieter rechtlich unter Druck setzen, damit dieser endlich Abhilfe schafft.
MfG spotgy!

Huhu,

und was kann der Vermieter für die Verfehlung des Mieters? Wenn der Mieter sich nicht an allgemeingültige Regeln hält dann kannst Du evtl ihn verklagen. Eine Mietminderung halte ich in diesem Fall für nicht angebracht.

bye
Rolf

Hallo Rolf,

mal abgesehen von dem Verhalten des Mieters. Da meines Wissens zumindest in fast allen Bundesländern Leinenzwang besteht, dürfte hier Handlungsbedarf bestehen. Auf der anderen Seite. Wenn jemand seinen Hund im Haus frei laufne lässt, ob nun eienr dieser sog. Kampfhunde oder einer dieser ( wie ich sie nenne) Strassenmobs, von denen man ausser Haare nichts sieht, ausser dass sich die Haare bewegen, kommt jemand seiner Tierhaltung in einem Haus nicht ordnungsgemäss nach, wenn es frei im Haus herun läuft.

Grundsätzlich ist jeder Vermeietr für das Handeln seiner Mieter gegenüber anderen Mietern verantwortlich. Deine Meinung, was der Vermieter denn für seinen Mieter kann, ist rechtlich nicht zu halten. Der Vermieter muss den bestroffenen Mieter auffordern, sein Verhalten zu ändern oder er muss in solchen Fälle notfalls zur Kündigung greifen.

Eine Mietminderung wäre also möglich, wenn der Mieter sich so verhält, dass er andere Mieter beeinträchtigt. Nur, in diesem Fall kann eine Mietminderung nicht erfolgen, weil im Moment weder jemand getötet wurde noch jemand angefallen wurde. Der Vermieter ( weil er sein Interesse in diesem Fall nur auf Einnahmen richtet ) und der Mieter ( der sein Verhalten an seiner Person für andere orientiert) werden daher wohl erst regaieren wenn etwas passiert ist.

Gruss Günter

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