Reparaturkosten mit NK-Abrechnung verrechnet

Hallo, wer kann helfen? Folgender Fall ist aufgetreten: Das Abflußrohr der Toilette war verstopft, weil eine Mieterin des Hauses (4 Parteien) eine Binde ins Klo geworfen hatte.Im Nachhinein streitet natürlich jede ab! Der Vermieter ließ einen Fachmann kommen, dieser hat alles gereinigt und diese Kosten hat der Vermieter nun auf die Nebenkostenabrechnung gesetzt und durch die 4 Mieter geteilt Übernimmt das normalerweise nicht seine Gebäudeversicherung? Oder könnte das nicht an eine Privathaftpflicht eines Mieters (der sich dazu bereit erklärt) gemeldet werden. Ich weiß, es ist eine Sauerei und sowas tut man normalerweise nicht, und deshalb brauchts hier auch keine Belehrungen in diese Richtung. Aber es können nicht alle zur Rechenschaft gezogen werden oder? Wer kann hier Rat geben? Danke schon mal im Voraus!!! Gruß Marion

Hallo Marion,

wir haben in DE generell das Verschuldungsprinzip. Also kann nicht etwas auf Mieter umgelegt werden, wenn die Schuld des einzelnen Mieters nicht zu klären ist.

Zudem , wenn es sich um Verstopfungen in den Hausabflussrohren - und nicht in einem Abfluss einer Wohnung handelt - oder um Verstopfungen vom Haus zur Kanalisation haftet grundsätzlich der Vermieter, wenn er den/die Verursacher nicht feststellen kann.

Die angefallenen Kosten darf der Vermieter nicht umlegen

Den Betrag also von der NK-Rechnung abziehen, wenn es ein Guthaben ist, Einspruch erheben und mit der nächsten Miete verrechnen. Als Fundstelle verweise ich auf das Mieterlexikon des DMB, das für Jedermann käuflich zu erwerben ist. Hier gibt es das Urteil des LG Kiel WM 90, 499 und das Verbot der Umlage für den Fall der Rohrverstopfung, die der Vermieter einer Mietpartei nicht zuordnen kann und der Rechtsentscheid des OLG Hamm RE WM 82, 201, dass auch dann, wenn diese Umlage pauschal im Mietvertrag vereinbart ist, keine Wirksamkeit erlangt.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]