Hallo liebe Experten,
darf ein Vermieter ein von der Gemeinde wegen mangelhafter Mülltrennung verhängtes Bußgeld auf alle Mieter umlegen, auch wenn einzelne Mieter korrekt trennen?
Noch eine frohe Sommerzeit
Franz
Hallo Franz,
selbstverständlich gilt in DE das Verursacherprinzip. Kann der Vermieter also hier den Schuldigen nicht finden - muss er die Kosten tragen. Aber, wenn der Vermieter die notwendige Sorgfalt aufwendet, kann er den Verursacher finden. In dem falsch weggeworfenen Müll findet man üblicherweise einen Hinweis auf den Verursacher.
Gruss Günter
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danke Günter (owT)
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Hallo liebe Experten,
darf ein Vermieter ein von der Gemeinde wegen mangelhafter
Mülltrennung verhängtes Bußgeld auf alle Mieter
umlegen, auch wenn einzelne Mieter korrekt trennen?
Noch eine frohe Sommerzeit
FranzHallo Franz,
selbstverständlich gilt in DE das Verursacherprinzip. Kann der
Dem Vermieter gegenüber scheint dieses Prinzip außer Kraft gesetzt zu sein.
Da gilt dann ja irgendwie diese Selbstverständlichkeit wohl nicht mehr!
Gruß Norbert
Hallo Günter
selbstverständlich gilt in DE das Verursacherprinzip. Kann der
Vermieter also hier den Schuldigen nicht finden - muss er die
Kosten tragen. Aber, wenn der Vermieter die notwendige
Sorgfalt aufwendet, kann er den Verursacher finden. In dem
falsch weggeworfenen Müll findet man üblicherweise einen
Hinweis auf den Verursacher.
Heißt das, daß der Vermieter gezwungen wäre im Müll rumzuwühlen, damit er seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt?
Das Verursacherprinzip würde für mich heißen, daß derjenige, der diese Mehrkosten vorschreibt nachweisen muß, wer den Müll nicht trennt und vorallem auch, daß nicht ordnungsgemäß getrennt wurde.
Auerßdem: Wie soll man z.B. an einer Plastikflasche oder am Biomüll erkennen, wer die weggeworfen hat? Ausspionieren der Lebensgewohnheiten der Mieter?
Gruß
Edith
Hallo Edith,
selbstverständlich gilt in DE das Verursacherprinzip. Kann der
Vermieter also hier den Schuldigen nicht finden - muss er die
Kosten tragen. Aber, wenn der Vermieter die notwendige
Sorgfalt aufwendet, kann er den Verursacher finden. In dem
falsch weggeworfenen Müll findet man üblicherweise einen
Hinweis auf den Verursacher.Heißt das, daß der Vermieter gezwungen wäre im Müll
rumzuwühlen, damit er seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt?
Letztlich ja, denn sonst kann er einen Verursacher, wegen dem er notfalls Strafe zahlt, nicht zur Kasse bitten.
Das Verursacherprinzip würde für mich heißen, daß derjenige,
der diese Mehrkosten
nein, der diese Mehrkosten verursacht, dem muss dies nachgewiesen werden, wenn er nicht richtig den Müll trennt.
vorschreibt nachweisen muß, wer den Müll
nicht trennt und vorallem auch, daß nicht ordnungsgemäß
getrennt wurde.Auerßdem: Wie soll man z.B. an einer Plastikflasche oder am
Biomüll erkennen, wer die weggeworfen hat? Ausspionieren der
Lebensgewohnheiten der Mieter?
Ein Abfallentsorger, der nicht ordnungsgemäss entsorgt, wirft nicht nur eine Plastikflaasche in den Müll. Andererseits. Wegen einer Palstikflasche wird kein Bussgeld ausgesprochen. Der wirft auch die Hülle eines Kataloges mit seiner Adresse in den Müll. Da muss schon mehr vorfallen.
Gruss Günter
Gruß
Edith
Hallo Günter
Danke für die Antwort.
Ich finde die Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Mietrecht immer wieder sehr interessant
Gruß
Edith
Auskunftspflicht?
Hallo Günter,
in der Altpapiertonne wurden inzwischen Medikamente und Tabak gefunden. Ein Mieter muss also medikamentenabhängig und Raucher sein. Außerdem muss er gut verdienen, wenn er teure Pillen und Tabak einfach wegwerfen kann. Kann der Vermieter also seine Mieter befragen, wer medikamentenabhängig ist, raucht und gut verdient?
Noch eine schöne Sommerzeit
Franz
Hallo Franz,
selbstverständlich gilt in DE das Verursacherprinzip. Kann der
Vermieter also hier den Schuldigen nicht finden - muss er die
Kosten tragen. Aber, wenn der Vermieter die notwendige
Sorgfalt aufwendet, kann er den Verursacher finden. In dem
falsch weggeworfenen Müll findet man üblicherweise einen
Hinweis auf den Verursacher.Gruss Günter
Hallo Norbert,
doch, das Verursacherprinzip gilt auch gegenüber dem Vermieter. Wenn er den Mieter als Verursacher findet, kann er ihn selbstverständlich in die Haftung nehmen. Er kann aber nicht alle Mieter in die Haftung nehmen, nur weil er den Verursacher nicht gefunden hat. Nichts wäre wohl dann gegen eine Umlage einzuwenden, wenn sich beweisen lässt, dass alle Mieter den Müll nicht richtig sortieren.
Gruss Günter
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Lieber Günther,
da haben wir uns mißverstanden.
Die Gemeinde gibt dem Vermieter, in Ermangelung des wirklichen „Täters“, das Bußgeld auf, obwohl der vielleicht nicht im Haus wohnende Vermieter wirklich der letzte ist, der den Müll falsch trennt, also der Verursacher ist.
Diese Art des Vorgehens, " Ich kenne zwar nicht den Falschsortierer,(ihn zu erwischen ist nämlich aufwendig und meist unmöglich) aber ich bestrafe erst einmal den Vermieter " widerspricht also in meinem Augen dem Verursacherprinzip.
Gruß Norbert
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Die Gemeinde gibt dem Vermieter, in Ermangelung des wirklichen
„Täters“, das Bußgeld auf, obwohl der vielleicht nicht im Haus
wohnende Vermieter wirklich der letzte ist, der den Müll
falsch trennt, also der Verursacher ist.Diese Art des Vorgehens, " Ich kenne zwar nicht den
Falschsortierer,(ihn zu erwischen ist nämlich aufwendig und
meist unmöglich) aber ich bestrafe erst einmal den Vermieter "
widerspricht also in meinem Augen dem Verursacherprinzip.
Hallo Norbert,
Du hast zwar in Deiner Meinung recht, aber, der Vermieter verteilt die Kosten. Er muss also den Verursacher feststellen. Die Gemeinde erteilt das Bussgeld. Der Vermieter muss nach dem Verursacherprinzip die Kosten verteilen. Du gehst hier von der Logik aus, dass der Vermieter nicht Verursacher sein kann. Dies ist richtig. Verursacher sind die/ oder ist der Mieter. Und dem muss der Vermieter beweisen, dass er falsch gehandelt hat. Mir ist klar, dass diese Logik schwer zu verstehen ist.
Gruss Günter
Hallo Günter,
in einem bekannten Fall hatte der Vermieter sogar eine Belohnung versprochen, falls der Falschsortierer erwischt wird.
Gruß
Franz
Hallo Franz,
selbstverständlich gilt in DE das Verursacherprinzip. Kann der
Vermieter also hier den Schuldigen nicht finden - muss er die
Kosten tragen. Aber, wenn der Vermieter die notwendige
Sorgfalt aufwendet, kann er den Verursacher finden. In dem
falsch weggeworfenen Müll findet man üblicherweise einen
Hinweis auf den Verursacher.Gruss Günter