Angenommen ein Mieter hat aus Versehen seit 1,5 Jahren die
Mieterhöhung nicht gezahlt (dem Mieter war nicht bewusst dass
es eine gab). Beim Auszug fordert der Vermieter diese auf
einmal nach.Wäre diese Nachforderung berechtigt?
Ja, die Nachzahlung müsste geleistet werden, denn nach Deienr Darstellung könnte es sich um eine Staffelmiete oder bereits vorab geänderte Mieterhöhung handeln. Ihre Zahlung ist dann natürlich geschuldet. Wie aber kann es dem Mieter nicht bewusst sein, dass eine Mieterhöhung geschuldet sein soll ? Bist Du sicher, dass der von Dir angenommene Fall unter diesen Voraussetzungen möglich ist. Eine Detailfrage kannst Du - wenn meine mögliche Antwort Dir unklar sein sollte - direkt an mich mailen.
Gruss Günter
tx