Nebenkostenabrechnung

Moin, alle zusammen!
Habe auch schon die FAQ’s gelesen, wurde aber nicht fündig (oder hab’s nicht kapiert…)!

Folgende hypothetische Situation:

Vermieter hat in der Vergangenheit regelmäßig und pünktlich NK-Abrechnungen erstellt. Für den Zeitraum 2002 hat der Mieter jedoch keine erhalten, was der Vermieter betreitet. Vermieter will aber auch keine Kopie der Abrechnung schicken (??!!??).

Könnte der Mieter nun die Rückforderung der NK-Vorauszahlung für den Zeitraum 2002 fordern, da NK-Abrechnung nicht pünktlich erstellt (Verjährung)?

Beste Grüße von der Waterkant

Andreas

Moin, alle zusammen!
Habe auch schon die FAQ’s gelesen, wurde aber nicht fündig
(oder hab’s nicht kapiert…)!

Folgende hypothetische Situation:

Vermieter hat in der Vergangenheit regelmäßig und pünktlich
NK-Abrechnungen erstellt. Für den Zeitraum 2002 hat der Mieter
jedoch keine erhalten, was der Vermieter betreitet. Vermieter
will aber auch keine Kopie der Abrechnung schicken (??!!??).

Könnte der Mieter nun die Rückforderung der NK-Vorauszahlung
für den Zeitraum 2002 fordern, da NK-Abrechnung nicht
pünktlich erstellt (Verjährung)?

Hallo,

der Mieter könnte zwar die Rückforderung seiner Vorauszahlungen fordern, aber in einem gerichtlichen Verfahren könnte der Vermieter zumindest in Höhe der Vorauszahlungen oder wenn geringer in Höhe der tatsächlich angefallenen Nebenkosten seinen Anteil begründen. Dies bedeutet dann, dass der Mieter einen Teil des Prozesses verlieren würde und hierfür die Kosten zu tragen hat. Bei dem angenommenen Fall müsste der Mieter den Vermieter schriftlich auffordern, die Abrechnung 2002 bis spätestesn z.B. 15.04.2004 vorzulegen. Legt er diese nicht vor, muss ihm der Verzug erklärt werden, es wird eine Nachfrist von 14 Tagen eingeräumt und wenn dann wieder nichts geschieht, dann einen Anwalt einschalten.

Gruss Günter