Nochmal Nebenkosten

Hallo,

Die FAQ zu den Nebenkosten läßt eine Frage offen:
Gilt die Regelung auch beim Auszug eines Mieters? Nehmen wir an, ein Mieter zieht zum 31.7.2003 aus. Am 15.12.2003 wirde eine Nebenkostenabrechnung für 2002 erstellt und es ist demnach zu erwarten, dass am 15.12.2004 eine Nebenkostenabrechnung für 2003 erstellt wird. Kann es sein, dass 1.5 Jahre nach Auszug noch Nebenkosten abgerechnet werden dürfen? Welches Datum gilt - das Rechnungsdatum oder das Zustelldatum der Rechnung? Beim 15.12. kann es schonmal passieren, dass wegen Nachsendeantrag usw. die Rechnung erst im Januar zugestellt wird.

Vampy

Hallo

In ist § 556 Abs. 3 S. 2 BGB geregelt, dass die jährliche Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zuzuleiten ist.
Für den fristgerechten Zugang der Betriebskostenabrechnung aht der Vermieter zu sorgen.

Gruss
Marie

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