Kündigung (kein Mietvetrag in schriftlicher Form)

folgender Fall sei anzunehmen:

Jemand wohnt seit vier Jahren in einnem gemieteten Haus ohne Mietvertrag, da der Vermieter auf Formalien keinen Wert legte. Jetzt soll das Haus plötzlich verkauft werden. Kann gekündigt werden, wie sind die Fristen? würde mich der Käufer als Mieter übernehmen, wie würde dann das Mietverhältnis fortzusetzen?

Vielen Dank für die Hilfe

folgender Fall sei anzunehmen:

Jemand wohnt seit vier Jahren in einnem gemieteten Haus ohne
Mietvertrag, da der Vermieter auf Formalien keinen Wert legte.
Jetzt soll das Haus plötzlich verkauft werden. Kann gekündigt
werden, wie sind die Fristen? würde mich der Käufer als Mieter
übernehmen,

er muss kauf bricht nicht Miete.
ansonsten BGB Recht ist gültig die Mieterfreundlichste Lösung über haupt bloss keine Neuen Vertrag unterschreiben.

Johannes

wie würde dann das Mietverhältnis fortzusetzen?

Vielen Dank für die Hilfe

Moien!

Schade, daß Johannes immer noch Unfug verbreitet - ignorier ihn einfach!

Du hast schon einen Vertrag, nur halt keinen schriftlichen und von daher gelten die Regeln wie bei normalem Vertrag, d. h. der neue Besitzer übernimmt alle Rechte und Pflichten. Da du momentan quasi im luftleeren Raum - vertraglich gesehen - bist , würde ich vorschlagen, daß du dir schnellstens einen Vertrag besorgst und mit dem alten Besitzer alles regelst. Solltest natürlich drauf achten, das der nicht negativ für dich ausfällt ;o)) Wenn der alte Besitzer wirklich so locker ist dürfte dies kein Problem sein.

In dem jetzigem Zustand ist der Ärger bei späteren Auszug fast schon garantiert!

Kündigen ist natürlich möglich, aber ein besonderes Kündigungsrecht durch den neuen Besitzer gibt es nicht!

Bernd

Hallo

Soll der Mietvertrag über eine längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden, bedarf er gemäß der Schriftform. Wird die schriftliche Form nicht eingehalten, so gilt der Vertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen.

Die Kündigung von Wohnraum bedarf kraft Gesetzes der Schriftform.

Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.

ALs Kündigungsfristen z.B. für Eigenbedarf gilt hier die gesetzliche Frist.

Gruss
Marie

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[MOD]Löschung des off-topic Teils
Hallo nochmal,

leider habt ihr nochmals nachgelegt und darum hab ich nun „geholzt“ (was ich äußerst ungern mache).
Ursprünglich wollte ich es mit dem Hinweis beendet wissen und alles stehen lassen, nun ging es nicht mehr, da es die Anzahl der auf die Frage bezogenen Artikel massiv überstiegen hat.

Wer angefangen hat und warum man irgendwen ignorieren sollte gehört nun mal nicht zum guten Ton. Auch wenn ich manch Äußerung von egal wem nun verstehen kann.

Ich bitte hier um ein bischen gegenseitige Rücksichtnahme.

Gruß Ivo

Du hast nicht geschrieben ob Du meinen Rat auf keinen Fall mehr eine MVertrag abzuschließen mitträgst.

Johannes

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Lieber BerndW Sie haben hier den unsinnigen Rat erteilt, schnellstens einen Mietvertrag abzuschließen. Man kann nur abraten denn das würde unter Umständen sehr teuer. Lieber Fachmann BerndW

Leider kann Ihr Rat Lieber Fachmann BerndW dem Beratenen hunderte von Euros kosten, Jahr für Jahr. Einige Stichworte: Schlussrevovierung, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturklausel u. v. a. mehr.
Die zahlt nach dem BGB („vertragsloser“ Zustand nähmlich der Vermieter)

Sie sollten hier besser nicht mehr posten wie Sie sich das für meine Ratschläge wünschten.

Johannes.

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Hallo
Warum??
Wenn der Mieter sich durch die Schriftform nicht verschlechtert…
Der schriftliche Mietvertrag über Räume wird allgemein bevorzugt, weil er, soweit nicht unabdingbare gesetzliche Regelungen entgegenstehen, die Rechte und Pflichten der Parteien regelt und Beweis für die einzelnen Regelungen durch Vorlage der Vertragsurkunde geführt werden kann. Wie ausgeführt ist jedoch auch ein mündlicher Mietvertrag wirksam. Für die Rechte und Pflichten der Parteien gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.

Gruss
Marie

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Wo bleiben Ton und Stil?
************

Aber, aber

Ton und Stil hängen hier sehr oft völlig daneben.
Ist es nicht für beide Parteien möglich, einiges einfach zu ignorieren?

Aerodynamisch gesehen sind Hummeln nicht in der Lage zu fliegen -
doch da Hummeln nichts von Aerodynamik verstehen,
werden sie wohl auch weiterhin fliegen.

In dem Sinn
Marie
ich find es einfach traurig

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Du krigst einen Stern verliehen.

Johannes

In dem Sinn
Marie
ich find es einfach traurig