Rückzahlung Mietkaution

Hallo,

wenn jemand eine Wohnung zum 31.12.03 gekündigt hat und diese auch übergeben wurde ohne Mängel.
Wie lange dürfte der Vermieter die Mietkaution zurückhalten ?
Wenn der Vermieter argumentieren würde das dieser abwarten wolle bis die nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003 da ist (die erst im Oktober 2004 zu erwarten sei) wäre das rechtens oder müßte die Kaution eher zurückgezahlt werden ?

Gruß
Stefan

bis Ende Juni (owT)

Wie lange dürfte der Vermieter die Mietkaution zurückhalten ?

Wie lange dürfte der Vermieter die Mietkaution zurückhalten ?

Hallo Franz,

weißt Du wo ich das nachlesen kann ?

Danke und Gruß
Stefan

Hallo Stefan
Auf jeden Fall muss der VM nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Abrechnung erteilen und hierin mit seinen Gegenforderungen aufrechnen.

Laut der Auffassung des BGH gibt es keine allgemein gültige Abrechnungsfrist. Dem VM steht eine angemessene Frist zur Abrechnung zu, die von den Umständen des Einzelfalls abhängt. diese können so beschaffen sein, dass mehr als 6 Monate für den VM erforderlich und dem M zumutbar sind
BGH, RE v. 1.7.1987, WuM 1987, 310, 311
Die Abrechnungsfrist kann aber auch wesentlich kürzer sein, so z. B., wenn der VM alsbald feststellen kann, welche Ansprüche ihm gegen den M zustehen.
Ob der VM die Kaution über den regulären Abrechnungszeitraum hinaus zurückbehalten darf, wenn ein Nachzahlungsanspruch zu seinen Gunsten für noch nicht fällige Betriebskosten zu erwarten ist fraglich.

Auch wenn die Frage überwiegend bejaht wird, steht hier der § 273 BGB entgegen. Da das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB nur wegen fälliger Ansprüche geltend gemacht werden kann.

Gruss
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das müsste hier irgendwo in den FAQ stehen.
Franz

weißt Du wo ich das nachlesen kann ?

Danke und Gruß
Stefan

Wiederholung Mietkaution
Hallo Stefan und betroffene Mieter,
hier muss, kann und darf ich noch einmal wiederholen, dass Mieter selbst ein Kautionssparbuch anlegen sollten. Gerade ist wieder ein Fall passiert, wo der Vermieter untergetaucht und nicht zu erreichen ist. Zum Glück hatte die ehemalige Mieterin ein Kautionssparbuch angelegt. Wenn sich der Vermieter nicht bei der Bank meldet, bekommt die Mieterin auch die Kaution zurück.
Noch einen schönen Abend
Franz

wenn jemand eine Wohnung zum 31.12.03 gekündigt hat und diese
auch übergeben wurde ohne Mängel.
Wie lange dürfte der Vermieter die Mietkaution zurückhalten ?
Wenn der Vermieter argumentieren würde das dieser abwarten
wolle bis die nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003 da ist
(die erst im Oktober 2004 zu erwarten sei) wäre das rechtens
oder müßte die Kaution eher zurückgezahlt werden ?

Gruß
Stefan