Rollobänder an Außenrollos

Hallo,
Rollobbänder haben nicht das ewige Leben. Was wäre, wenn ein solches reißt, man es in einem Hochhaus nicht selbst reparieren kann, weil man von außen nicht heran kommt. Wer wäre dann für die Kosten zuständig? Mieter oder Vermieter.
Gruß und danke Aurikel

Hallo,

grundsätzlich hat die Kosten der Vermieter zu tragen. Etwas anderes kann sich allerdings aus dem Mietvertrag ergeben. Oftmals ist der Mieter dazu verpflichtet, sog. Bagatell- oder Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu tragen.

Gruss,
BM

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