Hallo Ihr Mietexperten,
Ich habe eine Genossenschaftswohnung durch den Tod meines Mannes übernommen.
Als er noch lebte, hatte ich ein Anteil in der Genossenschaft.
Nach seinem Tod übernahm ich durch Testament die Anteile, die auf seinen Namen liefen. Nun habe ich ein Anteil überzählig, denn für meine Wohnung sind nur vier Anteile nötig, ich habe jetzt aber fünf Anteile.
Als ich im Jahr 2002 den einen überschüssigen Anteil kündigte, wurde mir gesagt, es dauert bis zum Jahr 2005 bis ich das Geld bekommen würde.
Kann das richtig sein?
So eine lange Zeit?
Wer kann mir da wirklich genaue Auskunft geben?
Habt recht scchönen Dank für Eure Hilfe.
Lore
Hallo Lore,
so etwas ähnliches ist meiner Freundin auch passiert. Sie hat die Wohnung gekündigt und muß 3 Jahre auf ihre Anteile warten, die ihr als Kaution „verkauft“ wurden!
Leider stand das im Kleingedruckten irgendwo drin, daß sie drei Jahre warten muß, also hatte sie keine Handhabe. Und für das Gespräch bei Anmietung der Wohnung hatte sie natürlich keine Zeugen.
Gruß
Ann
Hi,
ich würde da mal in die Satzung der Genossenschaft reinschauen. In der Regel bekommst Du die Anteile erst nach dem bestätigten Jahresabschluss. Das wäre dann spätestens 2004 gewesen. Nur haben viele WG klauseln, die ein weiteres Verzögern der Auszahlung ermöglichen zb. bei Liquiditätspoblemen.
A.
Hallo Ann und Andreas,
vielen Dank für Eure Antworten.
Es stimmt, irgendwann wurden die Satzungen geändert.
Doch es wurde keine Mitgleiderbefragung durchgeführt, sondrn nur im Rahmen der Mitgliederversammlung, die ihre gewählten Vertreter hat, beschlossen.
Doch dagegen kann ich ja wohl nicht angehen!?
Trotzdem danke an Euch Beide. Muß wohl bis 2005 warten.
Gruß
Lore