Wenn man in eine neue Wohnung zieht und die Turen dort vom Vormieter nur mit weißer Wandfarbe über dem Lack gestrichen wurden, anstatt richtig lackiert zu werden, kann mann dann vom Mieter verlangen das er diese neu lackieren lässt?
Hallo Robert,
der Türanstrich dürfte allenfalls eine optische Beeinträchtigung darstellen, die aber die Nutzung an sich nicht beeinträchtigt. Wurde die Wohnung mit dieser Tür so angemietet, besteht später kein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Lackieren der Tür.
Der Vermieter könnte allenfalls gegenüber dem Vormieter einen Anspruch wg. dieses nicht fachgerechten Anstrichs durchsetzen.
Gruss,
BM.
Wenn man in eine neue Wohnung zieht und die Turen dort vom
Vormieter nur mit weißer Wandfarbe über dem Lack gestrichen
wurden, anstatt richtig lackiert zu werden, kann mann dann vom
Mieter verlangen das er diese neu lackieren lässt?
Hallo Robert,
Alles richtig WEohnungsübergabeprotokoll machen. Sonst sind das später DEINE Schäden.
Fotos Zeugen klar…
Johannes
Lasse ich so stehen
der Türanstrich dürfte allenfalls eine optische
Beeinträchtigung darstellen, die aber die Nutzung an sich
nicht beeinträchtigt. Wurde die Wohnung mit dieser Tür so
angemietet, besteht später kein Anspruch gegenüber dem
Vermieter auf Lackieren der Tür.Der Vermieter könnte allenfalls gegenüber dem Vormieter einen
Anspruch wg. dieses nicht fachgerechten Anstrichs durchsetzen.Gruss,
BM.Wenn man in eine neue Wohnung zieht und die Turen dort vom
Vormieter nur mit weißer Wandfarbe über dem Lack gestrichen
wurden, anstatt richtig lackiert zu werden, kann mann dann vom
Mieter verlangen das er diese neu lackieren lässt?