Nachmieter/Mieterhöhung

Guten Morgen an alle,

hoffe, dass ihr mir zu nachfolgendem Auskunft geben könnt.

Ein Vermieter hat zum 1.1.04 die Miete erhöht. Zum 15.9. findet ein Mieterwechsel
statt mit der Vorgabe der Nachmieter übernimmt den Mietvertrag vom momentanen
Mieter. Jetzt wird in dem neuen Mietvertrag zum 15.9.04 die Miete erhöht und zum
1.1.05 nochmals um 5 %.

Mein Frage: Kann der Vermieter die Miete innerhalb eines Jahres so oft erhöhen?

Bedanke mich schon im voraus für eure Antworten.

Gruß M.

Hallo Medert,

eine Anfrage bei Google brachte mir 549 Ergebnisse…

Das erste war dieses:
http://www.pfalzonline.de/mietrecht/mieterhoeung-kap…

§ 558 Abs. 3 BGB: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % erhöht werden.

Liebe Grüße
Timid

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Hallo M.
bei einem sog. Staffelmietvertrag muss zwischen jeder Erhöhung der Miete jeweils ein ganzes Jahr liegen.

Wenn der Mieter einen anderen Vertrag z. B. am 01.01.03 mit 1000 Euro „übernimmt“, steigt er bei 1000 ein. Die vorherige Mieterhöhung des Vormieters ist unerheblich. Die erste Mieterhöhung des neuen Mieters ist frühestens nach einem Jahr, also am 01.01.04 möglich, die nächste am 01.01.05. Wird diese Jahresfrist nicht eingehalten, ist der Staffelmietvertrag unwirksam. Zudem ist, wie zuvor schon angedeutet, die Kappungsgrenze von 20 % zu beachten - innerhalb von 3 Jahren darf sich die Miete um nicht mehr als 20 % erhöhen.

Gruss,
BM

Viele Grüsse,
BM

Mein Frage: Kann der Vermieter die Miete innerhalb eines
Jahres so oft erhöhen?

Bedanke mich schon im voraus für eure Antworten.

Gruß M.

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Hallo M.,

die u. a. erwähnte Kappungsgrenze gilt für die Erhöhung der Miete eines laufenden Mietvertrages.

Bei einem Mieterwechsel geht es aber nicht um eine Erhöhung, hier wird ein völlig neuer Vertrag geschlossen, da hat der Vermieter freie Hand.

Wenn dir aber ein Vertrag vorliegt, in dem ein Nachmieter in einen bestehenden Vertrag einsteigen soll, könnte doch wieder die erstgenannte Situation vorliegen. Da kommt es auf die Formulierung an.

Gruß
Peter