Darf der Vermieter die volle Grundsteuer auf seinen Mieter umlegen wenn der Vermieter selbst in diesem Haus wohnt und einen Teil des Hauses vermietet hat ?
Wenn nicht, wie könnte eine Anteilige Lösung aussehen ? Nach qm Wohnfläche ?
Gruss F.B.
Darf der Vermieter die volle Grundsteuer auf seinen Mieter umlegen wenn der Vermieter selbst in diesem Haus wohnt und einen Teil des Hauses vermietet hat ?
Wenn nicht, wie könnte eine Anteilige Lösung aussehen ? Nach qm Wohnfläche ?
Gruss F.B.
Hallo Frank,
die Betriebskostenverordnung (BetrKV), welche seit dem 01.01.2004 in Kraft getreten ist, regelt die Umlage von Betriebskosten, entsprechend der früher durch die Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung (II.BV)getroffenen Regelungen.
In der BetrKV steht unter §2:
>Betriebskosten im Sinne von §1 sind:
>1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,
>hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;
Umlage der Grundsteuer auf den Mieter ist also grundsätzich in Ordnung, sofern dieses mietvertraglich vereinbart ist.
§556a BGB regelt, dass Betriebskosten nach m² umzulegen sind, es sei denn es kann auch verbrauchsgemäß abgerechnet werden. Dieses ist bei Grundsteuern natürlich nicht der Fall, also müssen sie nach m² Wohnfläche umgelegt werden.
Dein Vermieter kann also den, der von dir gemieteten m² Wohnfläche entsprechenden, Anteil der Grundsteuer auf dich abwälzen, sofern dieses im Mietvertrag vereinbart wurde.
Gruß Rotraut
Hi,
ich darf Rotrauts Antwort noch mal kurz zusammenfassen:
Darf der Vermieter die volle Grundsteuer auf seinen Mieter
umlegen wenn der Vermieter selbst in diesem Haus wohnt und
einen Teil des Hauses vermietet hat ?
Nein.
Wenn nicht, wie könnte eine Anteilige Lösung aussehen ? Nach
qm Wohnfläche ?
Genauso muß sie aussehen. Zusatz: auch leerstehende Wohnungen werden mitgerechnet: Gesamtwohnfläche der Liegenschaft = 100%
Gruß Stefan