Umlage der Grudsteuer, Vermieter im selben Haus

Darf der Vermieter die volle Grundsteuer auf seinen Mieter umlegen wenn der Vermieter selbst in diesem Haus wohnt und einen Teil des Hauses vermietet hat ?

Wenn nicht, wie könnte eine Anteilige Lösung aussehen ? Nach qm Wohnfläche ?

Gruss F.B.

Hallo Frank,

die Betriebskostenverordnung (BetrKV), welche seit dem 01.01.2004 in Kraft getreten ist, regelt die Umlage von Betriebskosten, entsprechend der früher durch die Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung (II.BV)getroffenen Regelungen.

In der BetrKV steht unter §2:

>Betriebskosten im Sinne von §1 sind:

>1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,
>hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

Umlage der Grundsteuer auf den Mieter ist also grundsätzich in Ordnung, sofern dieses mietvertraglich vereinbart ist.

§556a BGB regelt, dass Betriebskosten nach m² umzulegen sind, es sei denn es kann auch verbrauchsgemäß abgerechnet werden. Dieses ist bei Grundsteuern natürlich nicht der Fall, also müssen sie nach m² Wohnfläche umgelegt werden.

Dein Vermieter kann also den, der von dir gemieteten m² Wohnfläche entsprechenden, Anteil der Grundsteuer auf dich abwälzen, sofern dieses im Mietvertrag vereinbart wurde.

Gruß Rotraut

Hi,

ich darf Rotrauts Antwort noch mal kurz zusammenfassen:

Darf der Vermieter die volle Grundsteuer auf seinen Mieter
umlegen wenn der Vermieter selbst in diesem Haus wohnt und
einen Teil des Hauses vermietet hat ?

Nein.

Wenn nicht, wie könnte eine Anteilige Lösung aussehen ? Nach
qm Wohnfläche ?

Genauso muß sie aussehen. Zusatz: auch leerstehende Wohnungen werden mitgerechnet: Gesamtwohnfläche der Liegenschaft = 100%

Gruß Stefan