Keine einigung über mietvertrag

hallo expies,

man stelle sich folgenden fall vor:

nach einer wohnungsannonce für eine mietwohnung und mehreren telefonaten / besichtigungen einigen sich ein vermieter einer eigentumswohnung und ein mieter.

gegen ende der renovierungsarbeiten steht dann die schließung des mietvertrages bevor. der mieter stellt dann aber bedingungen wie z.b. streichung / kürzung der kaution (wegen hauseingangstür), instandsetzung derselben (nicht verschließbar, gemeinschaftseigentum).

in welchem maße ist der vermieter gezwungen, diese bedingungen zu erfüllen? wenn nicht, steht ihm dann ein verweigern des mietvertrages zu, auch wenn er sich einige wochen zuvor schriftlich für diesen mieter entschieden hatte?

lg, pit

hallo expies,

man stelle sich folgenden fall vor:

nach einer wohnungsannonce für eine mietwohnung und mehreren
telefonaten / besichtigungen einigen sich ein vermieter einer
eigentumswohnung und ein mieter.

gegen ende der renovierungsarbeiten steht dann die schließung
des mietvertrages bevor. der mieter stellt dann aber
bedingungen wie z.b. streichung / kürzung der kaution (wegen
hauseingangstür), instandsetzung derselben (nicht
verschließbar, gemeinschaftseigentum).

in welchem maße ist der vermieter gezwungen, diese bedingungen
zu erfüllen?

Wenn er den Mieter nehmen will, muss das in den Vertrag.

sonst gibt es keinen wg. Einigungsmangel
Johannes

wenn nicht, steht ihm dann ein verweigern des
mietvertrages zu, auch wenn er sich einige wochen zuvor

schriftlich für diesen mieter entschieden hatte??? JM

???

lg, pit

Hallo Pit,

es kommt darauf an, was der Mieter genau fordert. Die Forderung nach Zahlung einer geringeren Kaution oder gar keiner Kaution ist inakzeptabel und sollte auch unter keinen Umständen hingenommen werden. Hier steht dem Vermieter das Recht auf Zahlung einer Summe von 3 Monatsnettomieten zu. In den Forderungen des Mieters könnte man unter Umständen das Angebot zum Abschluss eines neuen/anderen Mietvertrages sehen, als derjenige, der ursprünglich vereinbart worden ist. Dies hätte zur Konsequenz, dass der Vermieter das neue Vertragsangebot nicht akzeptieren muss. Es sollte alles schriftlich festgehalten werden und Zeugen hingezogen werden bzgl. der neuen Forderungen.

Wenn das Mietverhältnis bereits so beginnt, dürfte klar sein, dass es sich nicht gerade um einen „Traummieter“ handelt. Es sollte versucht werden, es gar nicht erst zum Einzug kommen zu lassen.

Viele grüsse,
BM