Selbstschuldnerische Bürgschaft

Es wäre toll, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.

Die Situation ist die folgende:
Wir sind drei Studenten und wollen eine Wohngemeinschaft gründen. Von den Eltern wird vor Unterzeichnung des Mietvertrages verlangt eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu unterzeichnen. Die zu beziehende Wohnung ist gerade frisch renoviert worden. Die Miete beträgt 510 € plus 170 € Nebenkosten. Auf den Dokumenten über die Bürgschaft, welche die Eltern unterschreiben sollen, steht der Mietpreis allerdings nicht jeweils durch drei geteilt, sondern auf allen dreien die kompletten 680 €. Hat das so seine Richtigkeit?
Welche Hintergedanken haben die Vermieter bei dem Verlangen der Bürgschaft (können sie die Bürgschaft z.B. auch bei zukünftigen Renovierungen etc. in Anspruch nehmen)?
Kann der Vermieter, dadurch dass er drei Bürgschaften hat, auch wenn eine Mitbewohnerin zahlungsunfähig ist an meine Eltern herantreten?
Worauf muss man bei der Unterzeichnung des Mietvertrages achten?
Das war’s glaub ich erstmal. Wäre für jede Hilfe dankbar und stell bald sicher noch einige neue Fragen.

Hallo Pierre,

Auf den Dokumenten über die Bürgschaft, welche

die Eltern unterschreiben sollen, steht der Mietpreis
allerdings nicht jeweils durch drei geteilt, sondern auf allen
dreien die kompletten 680 €. Hat das so seine Richtigkeit?

Für den Vermieter schon, da er jeden aus der Bürgschaft für die gesamte Summe problemlos heranziehen kann und es demjenigen auch nichts nutzt auf die anderen Eltern zu verweisen.
In wie fern das für euch ok ist ist eine andere Frage.

Welche Hintergedanken haben die Vermieter bei dem Verlangen
der Bürgschaft (können sie die Bürgschaft z.B. auch bei
zukünftigen Renovierungen etc. in Anspruch nehmen)?

Meines Erachtens einfach maximale Sicherheit in Sachen Mietzahlung.
Es gibt nun 4 Parteien wo man sich das Geld holen kann. Ihr und jede Elternpartei.
Um nach irgendwelchen versteckten Gemeinheiten zu suchen müsste man Bürgschaftstext kennen.

Kann der Vermieter, dadurch dass er drei Bürgschaften hat,
auch wenn eine Mitbewohnerin zahlungsunfähig ist an meine
Eltern herantreten?

Wie gesagt: JA!

Worauf muss man bei der Unterzeichnung des Mietvertrages
achten?

Auf den Inhalt.
Alle Zeit der Welt nehmen um das Ding durchzulesen, bevor man unterschreibt.
Wenn ich manche Mietbedingungen hier in diesem Brett lese, freu ich mich immer, dass ich durch Zufall so nen guten erwischt habe.
Aber nicht alle alles ist eine versteckte Frechheit.
Vielleicht solltest du dir mal ein paar Mustermietverträge im Internet ergoogeln um durchlesen, damit du ein Gespür dafür bekommst.

Gruß Ivo

Grüße!

Erstmal vielen Dank an dich, Ivo, für die gute Antwort. Ich hab hier nun im folgenden mal den ganzen Text der Bürgschaft verfasst und vielleicht kannst du mir ja mal sagen, ob da was faul sein könnte:
„Zunächst wird die Vermietungsgesellschaft genannt, dann kommt der Titel „selbstschuldneriche Bürgschaft“. Danach wird das zu vermietende Objekt genannt, dann Mieter mit Anschrift, dann die Mietkosten. Anschließend steht geschrieben: übernehme ich unwiderruflich für die Dauer des Mietverhältnisses die selbstschuldnerische Bürgschaft für das Mietverhältnis mit meinem Sohn: Herr xy. für die Miete und Nebenkostenvorauszahlung, eventuelle Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen (auch nach Auszug) oder eventuellen anderweitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Ort, Datum, Unterschrift, Name, Anschrift…“

Was hat man zum Beispiel unter „anderweitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis“ zu verstehen?
Gesetzt den Fall meine Eltern wären finanziell nicht in der Lage die Kosten zu zahlen, müssen sie sich dann verschulden?
Was ist wenn zum Beispiel nach einem Jahr eine Mitbewohnerin auszieht? Lässt sich eventuell vertraglich fixieren, dass sie einen Nachmieter suchen muss? Ich durchschau das Ganze irgendwie nicht. Hast du/habt ihr schonmal von einem Fall gehört, wo eine WG bzw. die Eltern mit so einer Bürgschaft schon mal böse auf die Schnauze gefallen sind?
Vielen Dank im voraus.
Grüße Pierre

Moien!

Das Problem ist ganz einfach! Wenn einer von euch nicht zahlen kann hat der Mieter die Mgölichkeit der Reihe nach alle Bürgen durchzugehen bis er sein Geld bekommt! Je mehr Bürgen desto sicherer bekommt er sein Geld!

Im Zweifelsfalle müssten deine Eltern sich vershculden (es sei denn sie liegen unter dem Pfändungssatz, aber dann würd der Mieter zum nächsten gehen), denn wenn man eine Bürgschaft eingeht ist es so als ob man selbst die Schulden gemacht hat sobald der andere net zahlt!

Ob ihr das Ganze akzeptiert ist Verhandlungssache genauso wie mit der NAchmietersuche!

Ich weiß nur, daß ich - bevor ich eine Bürgschaft eingehe - lieber selber den entsprechenden Vertrag unterschreibe!

In deinem Falle wärden die die dummen die „offensichtlich“ über das meiste Vermögen verfügen, denn die zieht der Vermieter als erstes zur Rechenschaft - während z. B. welche die vom Sozi leben (wie eigentlich immer) am Besten dran sind!

Bernd

Hallo Pierre,

Herr xy. für die Miete und
Nebenkostenvorauszahlung, eventuelle Nachforderungen aus
Nebenkostenabrechnungen (auch nach Auszug) oder eventuellen
anderweitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis unter
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Ort, Datum, Unterschrift, Name, Anschrift…"

eine Maximalhöhe ist hier nicht genannt?
Anmerkung: Muss auch nicht.
Will damit nur sagen, dass bei hohen Nebenkosten ein höherer Betrag auf deine Eltern zukommen könnte.

Was hat man zum Beispiel unter „anderweitigen Forderungen aus
dem Mietverhältnis“ zu verstehen?

Eine Frage die ich dem Vermieter stellen würde.

Gesetzt den Fall meine Eltern wären finanziell nicht in der
Lage die Kosten zu zahlen, müssen sie sich dann verschulden?

Sie müssten.
Das „schöne“ an der (üblichen) selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Ausschluss der Notwendigkeit der Vorausklage.
D.h. der Vermieter müsste gar nicht erst über den Klageweg gegen den Mieter gehen wenn dieser nicht zahlt, sondern kann sich direkt an den Bürgen wenden. Dieser hat keine Möglichkeit darauf zu verweisen, erst mal das Geld beim Mieter zu holen. Bedauerlich, aber in Bürgschaften üblich.

Was ist wenn zum Beispiel nach einem Jahr eine Mitbewohnerin
auszieht? Lässt sich eventuell vertraglich fixieren, dass sie
einen Nachmieter suchen muss?

Es läßt sich fixieren, ist aber eine Verhandlungsfrage. Vor und Nachteile liegen m.E. dicht bei einander.

Hast du/habt ihr schonmal von einem Fall
gehört, wo eine WG bzw. die Eltern mit so einer Bürgschaft
schon mal böse auf die Schnauze gefallen sind?

In so einem speziellen Fall nicht. Bei Bürgschaften generell aber durchaus. Der Spruch „den Bürgen kannst du würgen“ kommt nicht von ungefähr.

Gruß Ivo