72 J., > 20 J. wohnhaft, HEUTE rausgeschmissen

Hallo,

habe wieder mal eine Problemsituation:

Angenommen, man kennt einen 72 J. alten, schwerbehinderten Mann, den man bereits vor längerer Zeit eher per Zufall kennen gelernt hat und welcher bereits seit über 20 J. in einem kleinen (für DEN HAUSBESITZER zugänglichen und teilweise ÜBELRIECHENDEM!) Kellerzimmer (OHNE FENSTER!) wohnt, mit NOCH NICHT EINMAL einem „eigenem“ Bad oder „eigener“ Dusche.

Und er würde heute, am 10.04.2004 von einem noch älteren Ehepaar (welches die Besitzer wären) „ziemlich verbal“ (!!!) gesagt bekommen, er könne nicht mehr dort schlafen. Derart, dass er sich nicht mal mehr nach Hause traut. (!!!)

Wenn die Hausbesitzer der Ansicht wären, dass diesem Mieter (welcher seine 150,- Miete immer gezahlt hätte) vor 5 Jahren bereits gekündigt wurde (was nicht nachweisbar ist!), was könnte man in diesem Fall machen, wenn die Polizei erst einschreiten kann, nachdem der Zugang verwehrt wird oder jemand „verletzt“ wird?

Wenn die Hausbesitzer der Ansicht wären, dass diesem Mieter
(welcher seine 150,- Miete immer gezahlt hätte) vor 5 Jahren
bereits gekündigt wurde
(was nicht nachweisbar ist!), was
könnte man in diesem Fall machen, wenn die Polizei erst
einschreiten kann, nachdem der Zugang verwehrt wird oder
jemand „verletzt“ wird?

Hallo,

m.E. ist die Kündigung hinfällig.

http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html

Gruß Ivo

Es hat sich „herausgestellt“, dass kein Mietvertrag existiert/e.
Daher haben die „Vermieter“ ihn nur „er/geduldet“!
Er wurde gestern Abend (Karsamstag!) von den sehr unverschämten „Vermietern“ rausgeschmissen.

Die Polizei kam und hatte uns aufgeklärt, dass wenn kein Mietvertrag bestünde, (auch wenn er auf diese Adresse eingetragen ist) er kein Recht auf das Zimmer hätte. Jetzt haben wir (ein paar Bekannte) ihn durch einen netten Pastor (den wir vor seiner Messe stören mussten!) an eine Art Stiftung (oder wie sich das nennen mag) vermittelt. Dort verweilt er vorerst über die Feiertage.

Wer die Vermieter/in persönlich kennt, der weiß, was Sadismus pur ist! Mit einem ruhigen, vernunftvollem Gespräch kommt niemand bei ihr/denen an. Man konnte keine gütliche Einigung finden, dabei wollten wir nur das sein Bett welches versehentlich durchs Wegrücken „ihrerseits“ kaputt gegangen sein sollte, sehen bzw. wieder an den alten Platz hinstellen! Selbst über einen „Stapel Bildzeitungen“ in seinem eigenen Zimmer hat sie sich aufgeregt.

Bin gespannt wie es weitergeht.
Rechtlich wird sich da noch etwas tun.
Vielleicht gehen wir sogar so weit, dass wir alles an die Öffentlichkeit (eine Zeitung oder sogar an den WDR) richten. Einen kleinen Denkzettel haben diese absolut „anstandslosen Vermieter“ verdient!

Wenn ihr noch Tipps oder Anregungen habt, lasst es mich bitte wissen!
Vielen Dank

Kein Mietvertrag aber über 5Jahre gemeldet gewesen bei der Stadt.
Dann ist es ein unbefristeter Mietvertrag nach dem BGB
wenn die Miete Monatlich zu zahlen war.
1/2 Jahr Kündigungsfrist.

Die Vermieter haben schlechte Karten

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
mal ganz anders gefragt: tut man dem 72jährigen überhaupt einen gefallen, wenn man ihn wieder in die umgebung zurückbringt??? Das ist doch keine menschenwürdige unterbringung, die er da hat - von wohnung würde ich gar nicht erst sprechen (kein fenster, kein bad, kein wc).

Kündbar ist der 72jährige sehr leicht, wenn der vermieter in der gleichen wohnung lebt, so viel ich weiss gibt es dann keinen oder fast keinen kündigungsschutz. Geht doch mal zum sozialamt mit dem alten herrn und schaut dass ihr eine sozialwohnung für ihn bekommt, eilbedürftig ist die sache ja.

schöne ostern noch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmal die Fakten zusammengefasst:

Mieter, 72 J., schwerbehindert, seit über 20 J. in einem sperrlich möbilierten, 10,8 m² großen Kellerraum, ohne Außenfenster (kein Tageslicht!) und einer nicht abschließbaren Zimmertür.

Vermieter behauptet, es wäre nie ein mündlicher Mietvertrag zu Stande gekommen.
Mieter wäre nach Aussage des Vermieters nur „geduldet“ worden.
Vermieter hat einen „Wohngeldantrag“ für den Mieter unterschrieben.
Mieter ist lt. Ausweis beim Einwohnermeldeamt auf diese Adresse gemeldet.
Mieter zahlt seit Mietbeginn die Miete in bar im voraus. -> 153,39 €
Mieter erhielt keine Quittungen über geleistete Zahlungen.
Das Mietverhältnis war angespannt (viele Unterstellungen von beiden Seiten, etc., möchte ich nicht erläutern!)

Der Rausschmiss:
Vermieter hat Mieter vor die Tür gesetzt. -> Ostersamstag, 10.04.2004, gegen nachmittag!
Bett wurde demontiert.
Die Polizei wurde benachrichtigt.
Sie teilte mit, dass wenn kein Mietverhältnis (lt. Aussage der Vermieterin) bestünde, sprich der Mieter nur „geduldet“ wurde, dieser keinen Anspruch auf eine ordentlich Kündigung hat.

Noch eine Frage:
Was kann ich in dieser Situation unternehmen, auch in rechtlicher Hinsicht (zumindest zur Genugtuung!) ??

Hallo,

zu deiner Frage: hier scheint es doch eher um ein „zwischenmenschliches“ Problem zu gehen, als um ein mietrechtliches. Natürlich gibt es den Weg einer einstweiligen Verfügung, damit der alte Mann wieder in sein Kellerloch zurück kann - diesen Weg würde ich aber nicht gehen, weil er nichts bringt und du ihm damit nicht hilfst, sondern eher das Elend fortsetzt.

Es gibt auch den Weg, Schadensersatz zu verlangen … aber für ein verschwundenes Bettgestell gibt es vermutlich nur ein paar Euro.

Strafrechtlich wegen Nötigung … schwierig. Der alte Mann hat keinen Mietvertrag. Es wird Aussage gegen Aussage stehen, der Vermieter kann sicher mehr Zeugen bringen, die aussagen, dass er dort nur eine Schlafstätte hatte und nichts gemietet hatte.

Insgesamt sollte er froh sein, den Streitigkeiten und dem Kellerloch entkommen zu sein und die Bekanntschaft ad acta legen. Wenn er selbst wenig Geld hat, sollte das Sozialamt sofort eingeschaltet werden, damit eine gute Wohnung gefunden werden kann.

Noch eine Frage:
Was kann ich in dieser Situation unternehmen, auch in
rechtlicher Hinsicht (zumindest zur Genugtuung!) ??

Es hat sich „herausgestellt“, dass kein Mietvertrag
existiert/e.

Nur weil es nix schriftlich gibt, heißt das noch lange nicht, dass kein Mietvertrag zu stande kam. Kellerzimmer gegen Geld ist ein Mietverhältnis.

Daher haben die „Vermieter“ ihn nur „er/geduldet“!

Bei einer Duldung hätte er nicht Miete kassieren dürfen.

Er wurde gestern Abend (Karsamstag!) von den sehr
unverschämten „Vermietern“ rausgeschmissen.

Vielleicht nicht mal das schlechteste für den armen Kerl, da es eh lebensunwürdige Zustände waren und er so gezwungen ist sich was besseres zu suchen.

Die Polizei kam und hatte uns aufgeklärt, dass wenn kein
Mietvertrag bestünde, (auch wenn er auf diese Adresse
eingetragen ist) er kein Recht auf das Zimmer hätte. Jetzt
haben wir (ein paar Bekannte) ihn durch einen netten Pastor
(den wir vor seiner Messe stören mussten!) an eine Art
Stiftung (oder wie sich das nennen mag) vermittelt. Dort
verweilt er vorerst über die Feiertage.

Ein kleiner Hinweis: Polizisten sind keine Juristen! In wie fern in solch strittigen Fragen ein Mietverhältnis vorliegt kann kein Polizist sondern nur ein Anwalt, notfalls die Gerichte, klären.

Wer die Vermieter/in persönlich kennt, der weiß, was Sadismus
pur ist! Mit einem ruhigen, vernunftvollem Gespräch kommt
niemand bei ihr/denen an. Man konnte keine gütliche Einigung
finden, dabei wollten wir nur das sein Bett welches
versehentlich durchs Wegrücken „ihrerseits“ kaputt gegangen
sein sollte, sehen bzw. wieder an den alten Platz hinstellen!
Selbst über einen „Stapel Bildzeitungen“ in seinem eigenen
Zimmer hat sie sich aufgeregt.

Wie gesagt: Vielleicht gut dass er da raus kommt.

Bin gespannt wie es weitergeht.
Rechtlich wird sich da noch etwas tun.
Vielleicht gehen wir sogar so weit, dass wir alles an die
Öffentlichkeit (eine Zeitung oder sogar an den WDR) richten.
Einen kleinen Denkzettel haben diese absolut „anstandslosen
Vermieter“ verdient!

Meinst du wirklich, dass das die Leute dort interessiert. So was ist nur wenige Tage später vergessen…

Wenn ihr noch Tipps oder Anregungen habt, lasst es mich bitte
wissen!

Klärt das ganze auf dem Rechtsweg.
Eventuell läßt sich über einen Anwalt hier auch noch eine Entschädigung herausholen. M.E. ist ein weiteres unter einem Dach leben der verstrittenen Parteien unmöglich.

Gruß Ivo

Man muss sicher von Mietwucher ausgehen die letzten 4 Jahre rückzahlen lassen.

Amtsgericht Beratungsschein holen

Mietwucherklage.

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]