Recht auf Ausschreibung

Hallo und frohe Ostern!
Ein Vermieter hat hinter dem Rücken der Mieter einen Putzdienst beauftragt, die Hausordnungen zu erledigen, obwohl die meisten Mieter bisher für ein sauberes Treppenhaus sorgten. Jetzt sollen alle Mieter diesen Putzdienst bezahlen, obwohl manche Mieter das Treppenhaus nachputzen müssen, weil der Putzdienst nur einmal wöchentlich kehrt. Hatte der Vermieter nicht die Pflicht, zuerst bei seinen Mietern nachzufragen, wer wöchentlich putzen will, um Kosten einzusparen?
Noch schöne Feiertage
Franz

Hallo Franz,

die Antwort lautet nein. Der Vermieter entscheidet allein (ggf. mit
anderen Eigentümern in einer WEG) darüber, wie die Hausordnung und
damit auch die Sauberkeit aufrechterhalten wird. Ob die Mieter den
Putzdienst zahlen müssen kommt auf die jeweiligen Mietverträge an
bzw. darauf, was dort drinsteht.

Das Argument mit den Kosten steht dem Argument der Nichteinhaltung
durch die Mieter gegenüber. Darüber wurde vor Gericht schon viel
gestritten und soweit ich weiss würde die von Dir genannten
Vorgehensweise des Vermieters auch gebilligt werden, wenn nicht die
Kosten utopisch sind.

Schöne Ostertage trotzdem - Jaschiii

ok Jaschiii owT

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