Hallo,
wollte mal wissen ob man alle Mieterträge dem Finanzamt melden
muss oder ob es da eine Regel gibt.
Ein Buchhalter meinte falls die Mieterträge gering sind (er
meinte 1/2 des normalen Mietpreises in der ensprechenden
Gegend) müsse es nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
Ist das wahr??
wär schön…
byby
pako
mmmhhhmm
Zu den steuerpflichtigen Mieteinnahmen gehören im einzelnen:
Miete für Wohnungen und einzelne Räume,
Miete für Garage(n) und Stellplätze,
Miete für Reklameflächen, Automatenstellplätze,
Miete für unbebaute Grundstücke,
Umlagen und Nebenentgelte, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt,
Mietvorauszahlungen, Mieterzuschüsse, Baukostenzuschüsse,
Mietgarantiezahlungen,
Erbbauzinsen,
Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln und private Zuschüsse,
Rückerstattung von in Vorjahren abgezogenen Werbungskosten,
Zahlungen des Mieters wegen übermäßiger Beanspruchung, vertragswidriger Vernachlässigung oder Vorenthaltung der Mietsache, Nutzungsentschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Miet- und Pachteinnahmen,
Prämien für eine bestimmte Belegung,
Schadensersatzleistungen, mit denen Werbungskosten abgegolten werden,
Einnahmen aus der Überlassung von Grundstücken zur Ausbeutung von Bodenschätzen,
Umsatzsteuer, die zusätzlich zur Miete bezahlt wird.
Die Einnahmen müssen nicht unbedingt in Geld bestehen. Auch Sach- oder Dienstleistungen als Gegenleistung für die Überlassung von Grundstücken gelten als steuerpflichtige Einnahmen. Sie werden mit den üblichen Mittelpreisen am Ort angesetzt.
Gruss
Marie