Entlassung aus dem Mietverhätnis

Sehr geehrte Interessierte,

mal angenommen mal beginge als junger Mensch den Fehler mit einer Freundin, die eben nur eine und nicht DIE Freundin ist unter dem Deckmantel ein Scheinbeziehung eine Wohnung zu beziehen. Die Wohnung sie auf beide vermietet und alle enstetehenden Kosten würden brav von beiden Personen getragen. Nun kommt es ja ab und an vor, dass Leute befreundet aber nicht zusammen leben können. Wenn also nun einer der beiden Personen ausziehen will und der andere die Wohnung weiter bezieht, wie:

  • ist es mit der Kündigungsfrist. Gilt die im Vetrag erwähnte Frist von 3 Monaten nur bei „Aufgabe“ der Wohnung oder bei jeder Änderung des Mietverhältnisses ?
  • sisnd die rechtlichen Grundlagen für den Auszug überhaupt ?

MfG

Martin

Hallo Martin

Wenn alle Parteien - Vermieter- beide Mieter - damit einverstanden sind, dass eine Mietpartei aus dem Mietverhältnis ausscheidet, dürfte es keine Probleme geben.
Mietverträge können ohne weiteres durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.

Gruss
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrte Interessierte,

mal angenommen mal beginge als junger Mensch den Fehler mit
einer Freundin, die eben nur eine und nicht DIE Freundin ist
unter dem Deckmantel ein Scheinbeziehung eine Wohnung zu
beziehen. Die Wohnung sie auf beide vermietet und alle
enstetehenden Kosten würden brav von beiden Personen getragen.
Nun kommt es ja ab und an vor, dass Leute befreundet aber
nicht zusammen leben können. Wenn also nun einer der beiden
Personen ausziehen will und der andere die Wohnung weiter
bezieht, wie:

  • ist es mit der Kündigungsfrist. Gilt die im Vetrag erwähnte
    Frist von 3 Monaten nur bei „Aufgabe“ der Wohnung oder bei
    jeder Änderung des Mietverhältnisses ?
  • sisnd die rechtlichen Grundlagen für den Auszug überhaupt ?

MfG

Martin

Hallo Martin

Wenn alle Parteien - Vermieter- beide Mieter - damit
einverstanden sind, dass eine Mietpartei aus dem
Mietverhältnis ausscheidet, dürfte es keine Probleme geben.
Mietverträge können ohne weiteres durch eine Vereinbarung
zwischen den Parteien abgeändert werden.

Hallo Marie,

was ist denn in Sachen Kündigungsfrist ? Ist der ausziehende Mieter an die 3 Monate im Vetrag gebunden ?

Ciao

Martin

Gruss
Marie

Hallo Martin

Besteht der kündigende Vertragspartner aus mehreren Personen, so muss die Kündigung von allen ausgesprochen werden.
Sonst muss der Vermieter die Kündigung nicht anerkennen.

Gruss
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrte Interessierte,

@Marie:
es liegt kein Kündigungswunsch für die Wohnung vor. Das Wohnungsmietung bleibt bestehen, da die eine Person in die Wohnung übernehmen will.

Erneut die Fragestellung: Auf was bezieht sich die im Mietvertrag vorkommenden Kündigungsfrist ?
a) Aufgabe der Wohnung
b) jede generelle Änderung des Mietverhältnisses

Gruß

Martin

Hallo Martin
schon klar, nur es liegt im Einverständnis aller Parteien.
Bei mehreren Vertragsparteien braucht der VM nicht eine Partei aus dem Vertrag entlassen, außer (wie gesagt) alle sind damit einverstanden.
Wann die Partei welche ausziehen möchte aus dem Vertragsverhältnis ausscheidet, entscheiden alle im gegenseitigen Einvernehmen.

Gruss
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]