Hellhöhrigkeit der Wohnung = Ruhestörung

Hallo

Mein Nachbarn über mir sind ausgezogen und der Vermieter hat die Change genutze die gesammte Wohnung mit Parkettboden ausgelegt.Und die Nachmieter haben nun keinen Teppich darauf gelegt.Es ist aber nun so schlimm, das es stark nach unten schallt,jeder schritt,jedes Gespräch (Telefon zbs).Ein ständiges,nervendes Brummen von Stimmengewirr.Und das TV Programm bekomme ich ich auch mit…

Läuft das schon unter Ruhestörung ? Es hört sich so an, als wenn sie dort jeden Tag Möbel verrücken, das ist ein unerträgliches dummpfes Donnern, als ob da für ne Olympiade geprobt wird. Die Nachbarn darauf angesprochen, sagten sie nur, das sie das so nicht wussten und es abstellen wollen,aber dies geschieht einfach nicht.

Was kann ich da verlangen ? Wo beginnt eine Ruhestörung ? Kann ich sagen, das da ein Teppich reingehört, damit das Donnern aufhört ?
Mietminderung ? Weil die Wohnqualität rapide durch den Parkettboden nachgelassen hat.

Ich dreh hier durch, diese Stimmen dauernd brummen zuhören , geht ziemlich auf die Nerven.Es sind ja nicht paar Minuten, es sind ja Stunden über den Tag.Dazu gesagt ich leide unter Multiple Sklerose und halte mich zumeist in meiner Wohnung auf, da ich nicht fähig bin groß das Haus zuverlassen…

Gruß Hulky

Hallo Hulky

Den Vermieter imformieren!
Sind die Lärmbeeinträchtigungen unzumutbar hoch, weil die Wohnung keine ausreichende Trittschalldämmung hat, so ist auch hierin ein Mangel zu sehen.

Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die Wohnung den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen Vorschriften hierzu DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau entspricht. Auch die aktuellen DIN-Vorschriften sind nicht von ausschlaggebender Bedeutung, wenngleich die Nichtbeachtung dieser Regelungen ein Indiz für eine unzureichende Trittschalldämmung darstellt , während die Einhaltung der Norm das Gegenteil indiziert. Entscheidend ist aber letztlich das Maß der durch den Trittschall auftretenden Belästigung.

Darlegungs- und beweispflichtig für die Art, die Dauer und das Ausmaß der Lärmstörungen ist der Mieter. An die Darlegungslast werden hohe Anforderungen gestellt.
Der Mieter muss Aufzeichnungen führen, aus denen sich ergibt, zu welchen Zeiten welche Lärmstörungen aufgetreten sind . Als Beweismittel steht dem Mieter je nach der Art des Lärms der Zeugenbeweis, ein gerichtlicher Augenschein oder eine objektive Lärmmessung zur Verfügung. Dabei ist darauf zu achten, dass die Messungen von einem Sachverständigen oder einer Institution i.S.v. § 26 Abs. 1 S. 1 BImSchG durchgeführt werden.

Gruss
Marie

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Darlegungs- und beweispflichtig für die Art, die Dauer und das
Ausmaß der Lärmstörungen ist der Mieter. An die Darlegungslast
werden hohe Anforderungen gestellt.
Der Mieter muss Aufzeichnungen führen, aus denen sich ergibt,
zu welchen Zeiten welche Lärmstörungen aufgetreten sind . Als
Beweismittel steht dem Mieter je nach der Art des Lärms der
Zeugenbeweis, ein gerichtlicher Augenschein oder eine
objektive Lärmmessung zur Verfügung. Dabei ist darauf zu
achten, dass die Messungen von einem Sachverständigen oder
einer Institution i.S.v. § 26 Abs. 1 S. 1 BImSchG durchgeführt
werden.

Gruss
Marie

Danke für die Antwort, Zeugen habe ich genug, die sagen mir jedesmal wenn die hier sind, den Nachbarn würden sie „aufs Dach steigen“, weil es extrem ist. Und Zeit…hmm, jeden Tag zwischen 8 und 23 uhr…Schlimm zwischen 15 und 22 Uhr wenn Besuch da ist, besonders mit kleinkind und jeder weiß wie gerne die hüpfen ^^ :smile:

gruß Hulky

persönlicher Tipp
Hi Hulky!
Aus leidlicher Erfahrung und zur Schonung der Gesundheit emfehle ich kurz- bis mittelfristig einen Hörschutz.
Noch viel Erfolg
Franz