Hallo,
wie würde es eigentlich aussehen, wenn jemand eine Dusche hat, die sich sagen wir mal in die Einzelteile auflöst bzw. so langsam renovierungsbedürftig/Austauschbedürftig ist?
Die Dusche wurde vor dem Nachmieter nochmals mit einem lack gewalzt und ist nun aber nach knapp 2 Jahren sagen wir mal sehr brüchig geworden, teilweise ist die Farbe abgeplatzt, etc.
Muss da nun der Mieter oder der VERmieter etwas machen?
Gruß
h.
Hi h.
wie würde es eigentlich aussehen, wenn jemand eine Dusche
hat, die sich sagen wir mal in die Einzelteile auflöst bzw. so
langsam renovierungsbedürftig/Austauschbedürftig ist?
Die Dusche wurde vor dem Nachmieter nochmals mit einem lack
gewalzt und ist nun aber nach knapp 2 Jahren sagen wir mal
sehr brüchig geworden, teilweise ist die Farbe abgeplatzt,
etc.
Muss da nun der Mieter oder der VERmieter etwas machen?
Da das wohl kaum unter eventuell im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturen fallen dürfte, würde ich sagen der Vermieter ist zuständig.
In diesem Punkt dürfte sich das deutsche vom österreichischen Mietrecht nicht sehr unterscheiden.
Gruß
Edith