Kind Grund für vorzeitige Vertragsauflösung?

Guten Tag,

ist es generell möglich (bzw. gibt es eine Rechtsprechung dazu), vorzeitig aus einem Mietverhältnis auszuscheiden, wenn man aufgrund der Geburt eines Kindes in eine neue, größere Wohnung umziehen muß?

Hintergrund dieser Frage ist ein Fall, bei dem ein Mieter seine Wohnung gekündigt hat, um nach Ablauf der Kündigungsfrist (6 Monate) eine neue Wohnung zu beziehen. Er hat nun aber deutlich vor diesem geplanten Umzugstermin eine sehr attraktive Wohnung gefunden, bei der er sofort „zuschlagen“ möchte, aber leider entläßt seín bisheriger Vermieter ihn nicht aus dem Mietvertrag.
Das Dilemma ist, dass der Vermieter der neuen Wohnung diese Wohnung wohl nicht so lange freihalten wird, bis der ursprüngliche Mietvertrag ordnungsgemäß beendet wurde.
Kann dieser Mieter sich also auf besondere Umstände durch den Nachwuchs berufen, um vorzeitig (außerordentlich) aus der langen Kündigungsfrist heraus zu kommen?

hallo lalle,

ich bin mir nicht zu hundert prozent sicher, aber soweit ich informiert bin, ist ein kind kein triftiger grund, einen mieter aus seinem bereits „gekündigten“ mietvertrag rauszulassen.

der vermieter kann meines wissen auf die einhaltung des mietverhältnisses bis zum letzten tag bestehen oder zumindest auf die mietzahlung.

aber ich kann dir leider keine genaue gesetzesquelle nennen.

markus

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