Hallo Experten,
folgender Fall:
Eine Wohnung wird fristgerecht zum 1.7 gekündigt. Man findet eine neue Wohnung in die man ab dem 1.6 einzieht. Findet der Vermieter für die alte Wohnung keinen Nachmieter,muss man dann für den einem Monat noch die Warmmiete zahlen auch wenn die Wohnung bereits leer steht und man sich dort nicht mehr aufhält ( z.B. wenn die Schlüsselübergabe schon Ende Mai wäre und man sich nicht mehr in der Wohnung aufhalten würde)? Oder zahlt man dann nur die Kaltmiete? Man müsste ja dann quasi zwei Mieten zahlen (neue und alte Wohnung) und wenn man sich ja nicht mehr in der Wohnung aufhält entstehen ja keine Nebenkosten mehr (Strom, Gas, Wasser)
Gruß
Sandy
Hallo Sandy,
bei Auszug ist für die Wohnung weiterhin die geschuldete Brutto- (Warm-) miete zu zahlen. Die Nebenkosten beinhalten nicht nur Wasser oder Heizung, sondern auch die Grundsteuer, Hausmeister, Lift, Treppenhaus … etc. Ausserdem sind die Nebenkosten meist nur eine „Vorauszahlung“, was bedeutet, dass du möglicherweise im Dezember mehr verbrauchst als die Vorauszahlung, dafür aber im Juli weniger.
Gruss,
BM
Hallo BM,
vielen Dank für die schnelle Antwort, da wäre noch etwas was interessante wäre zu wissen.
Ich meine mal gehört zu haben das wenn man selber nach potentiellen Nachmietern sucht, und dem Vermieter 3 nennt, dieser einen von den 3 nehmen muss, und man somit evt. keine doppelte Mietzahlung hat. Ist das richtig?
Gruß
Sandy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Sandy,
die Meinung, mit dem Stellen von 3 potentiellen Nachmietern käme man früher aus dem Mietvertrag ist falsch.
Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn dieses ausdrücklich im Mietvertrag so geregelt worden ist.
Gruss
BM.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]