Nebenkostenabrechnung - Nachzahlung

Angenommen, jemand zieht im Sept. 2002 aus, erhält die Kaution zurück und bekommt im April 2004 eine Nebenkostenabrechnung für 2002.
Diese ist insbesondere bei den Wasserpreisen total überhöht und ihr wird widersprochen. Der Vermieter erklärt sich tel. bereit, daß mit den niedrigeren Werten vom Vorjahr gerechnet werden kann.
Die Abrechnung erfolgte so spät, da die Stadtwerke im Okt. 2002 nicht an den Wasserzähler kamen und somit der Verbrauch = 0 angegeben war. Im Okt. 2003 erhielt der Vermieter dann die Abrechnung der Stadtwerke mit dem Verbrauch für alle 2 Jahre. Dieser wurde dann auf die beiden Jahre einfach aufgeteilt.
Muß die Nachzahlung geleistet werden, obwohl die Jahresfrist überschritten ist? Trifft durch die falsche Ablesung der Stadtwerke den Vermieter kein Verschulden für die zu späte Abrechnung?

Du hast das Wasser doch auch verbraucht.

Warum willst Du die durch Dich, für Dich und für keinen anderen entstandenen Kosten auf Deinen Vermieter abwälzen. Du willst doch auch von Deinem Arbeitgeber jeden Monat Dein Geld haben, oder?

Gruß

Peter

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Hallo

Die Abrechnung erfolgte so spät, da die Stadtwerke im Okt.
2002 nicht an den Wasserzähler kamen und somit der Verbrauch =
0 angegeben war.

Gib es hier einen Grund für - warum kamen die Stadtwerke nicht an den Wasserzähler?
Eine Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat zur Folge, dass der Vermieter mit Nachforderungen ausgeschlossen wird,

es sei denn, er habe die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten § 556 Abs. 3 S. 3 BGB.

Der Begriff des Vertretens in § 556 Abs. 3 S. 3 BGB ist im Sinn der allgemeinen Vorschriften § 276, § 278 BGB zu verstehen.
Für eine verspätete Geltendmachung von Leistungen seiner Erfüllungsgehilfen z.B. Hauswart, Gärtner, Wartungsdienst muss der Vermieter einstehen,

für Lieferanten Wasser, Wärme und Amtsträger Grundsteuer haftet er nicht.

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apropos Nachzahlung

Du hast das Wasser doch auch verbraucht.

Warum willst Du die durch Dich, für Dich und für keinen
anderen entstandenen Kosten auf Deinen Vermieter abwälzen. Du
willst doch auch von Deinem Arbeitgeber jeden Monat Dein Geld
haben, oder?

Gruß

Hallo Peter,

es gibt auch Arbeitgeber, die an ihre Arbeiter keinen Lohn zahlen wollen und diesen Wunsch sogar im Arbeitsvertrag festlegen. Da spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer gearbeitet hat oder nicht. Der Arbeiter bekommt auch keinen Urlaub, wenn der AG dem Urlaubswunsch nicht nachgibt. Warum und wie soll dann ein Mieter, der gleich AN ist, Rechnungen bezahlen können?
Franz