Was heißt 'unrenoviert' ?

Angenommen jemand, genauer Vermieter V, habe folgendes Rechtsproblem:

V hat seinem Mieter M zum 30.4. gekündigt - seiner Meinung nach frist- und ordnungsgemäß.
M widerspricht der Ordnungsmäßigkeit der Kündigung und deutet die Kündigung um zum Angebot eines Mietaufhebungsvertrages, den er zum 14.4. (2 Wochen früher) annehmen will.
V widerspricht.
Am 14.4. wirft M die Wohnungsschlüssel in den Briefkasten von V, der im gleichen Haus wohnt und auch zu Hause ist, und bittet in beiliegendem Schreiben um Kautionsrückzahlung.

Vereinbart lt. Mietvertrag war eine Übergabe in unrenovierten, bewohnbarem Zustand.
Außerdem steht da, M sei zur Teppichreinigung verpflichtet.

V betritt die Wohnung am 15.4. allein und stellt u.a. fest:

Laminat von M ist noch da (2 Zimmer).
Fussleisten fehlen in den betreffenden Räumen
Badezimmerfenster ist „blind“, da Dampf oder was auch immer zwischen die Doppelverglasung gekommen ist.
Badezimmerdecke über der Dusche weist Schimmel auf.
In Plastikfensterrahmen sind Löscher gebohrt.
Zwei Zimmer sind satt orange und grün gestrichen.
Kabeldosen hängen halterlos an der Wand.

Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.
Laminat war lt. mündl. Absprache (vor dem Verlegen durch M selbst) zu entfernen.
V war 2 Monate vorher bei M und hat keinen Schimmel gesehen. Auf blinde Fenster hat er nicht geachtet.

V fragt sich daraufhin,

was heißt eigentlich „unrenoviert“?
Muss eine Übergabe im Beisein von M und V stattfinden?
Wie bringt er M dazu, die Mängel zu beseitigen und kann er überhaupt nachweisen, das M diese verursacht hat?

Wie schützt sich V vor Tod durch 3. Herzinfarkt - und…
…wie kann er denjenigen danken, die seine Fragen beantworten?

Vielen herzlichen Dank!!
Gründi

Angenommen jemand, genauer Vermieter V, habe folgendes

Rechtsproblem:

V hat seinem Mieter M zum 30.4. gekündigt - seiner Meinung
nach frist- und ordnungsgemäß.
M widerspricht der Ordnungsmäßigkeit der Kündigung und deutet
die Kündigung um zum Angebot eines Mietaufhebungsvertrages,
den er zum 14.4. (2 Wochen früher) annehmen will.
V widerspricht.
Am 14.4. wirft M die Wohnungsschlüssel in den Briefkasten von
V, der im gleichen Haus wohnt und auch zu Hause ist, und
bittet in beiliegendem Schreiben um Kautionsrückzahlung.

Vereinbart lt. Mietvertrag war eine Übergabe in unrenovierten,
bewohnbarem Zustand.

Ist hier die Rückgabe der Mietsache gemeint?

Außerdem steht da, M sei zur Teppichreinigung verpflichtet.

Eine Formularklausel, wonach der Mieter bei Mietende einen Teppichboden reinigen muss, gibt ebenfalls nur die Gesetzeslage wieder: sie verpflichtet den Mieter zu einer haushaltsüblichen Reinigung mit dem Staubsauger. Weitergehende Reinigungspflichten wie z. B.„shampoonieren“, Reinigung durch Fachfirma, Entfernung von Flecken können allerdings vereinbart werden.

V betritt die Wohnung am 15.4. allein und stellt u.a. fest:

Laminat von M ist noch da (2 Zimmer).

Grundsätzlich hat der Mieter bauliche Änderungen und Einrichtungen ohne Rücksicht auf die Kosten zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen.

Fussleisten fehlen in den betreffenden Räumen

Schadensersatzansprüche des VM wegen Beschädigung und Verschlechterung der Mietsache durch den Mieter

Badezimmerfenster ist „blind“, da Dampf oder was auch immer
zwischen die Doppelverglasung gekommen ist.

Hierfür kann der M. nicht verantwortlich gemacht werden!

Badezimmerdecke über der Dusche weist Schimmel auf.

Schadensersatzansprüche des VM wegen Beschädigung und Verschlechterung der Mietsache durch den M.
Schadensersatzansprüche des VM bei falschem Wohnverhalten des M.

In Plastikfensterrahmen sind Löscher gebohrt.

Schadensersatzansprüche des VM wegen Beschädigung und Verschlechterung der Mietsache durch den M.

Zwei Zimmer sind satt orange und grün gestrichen.

Wenn keine Renovierungsklausel vereinbart wurde gibt es hier nichts.

Kabeldosen hängen halterlos an der Wand.

Schadensersatzansprüche des VM wegen Beschädigung und Verschlechterung der Mietsache durch den M.

Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses vereinbaren die Parteien oft die gemeinsame Besichtigung der Wohnung und erstellen hierüber ein Protokoll. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt es jedoch nicht. Es genügt, wenn der Mieter dem Vermieter die Schlüssel übergibt und der Vermieter sich anschließend vom Zustand der Wohnung ein Bild macht.

Laminat war lt. mündl. Absprache (vor dem Verlegen durch M
selbst) zu entfernen.
V war 2 Monate vorher bei M und hat keinen Schimmel gesehen.
Auf blinde Fenster hat er nicht geachtet.

V fragt sich daraufhin,

was heißt eigentlich „unrenoviert“?

Alles was unter dem Begriff Schönheitsreparaturen fällt braucht der Mieter nicht ausführen zum Mietende, wenn Schönheitsreparaturen nicht auf den Mieter vertraglich übertragen wurden.

Muss eine Übergabe im Beisein von M und V stattfinden?

Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht.

Wie bringt er M dazu, die Mängel zu beseitigen und kann er
überhaupt nachweisen, das M diese verursacht hat?

Die Beweislast liegt beim Vermieter
Alle Mängel/ Schäden welche durch den Mieter verursacht aufnehmen (schriftlich dokumentieren), anhand von Fotos und Zeugen belegen.
Den Mieter mit Fristsetzung zur Schadensbehebung auffordern.
Die Schäden müssen detailliert aufgeführt werden.
Ggf. Ansprüche des Vermieters mit der Kaution verrechnen, bei Nichterfüllung durch den Mieter.

Gruss
Marie

Wie schützt sich V vor Tod durch 3. Herzinfarkt - und…
…wie kann er denjenigen danken, die seine Fragen beantworten?

Vielen herzlichen Dank!!
Gründi