Hi all,
da meine sehr lange, mir aber sehr wichtige Frage noch unbeantwortet ist, stell ich hier mal schnell eine etwas kompaktere Frage:
Wenn ein potentieller Mieter (in diesem Fall Untermieter) seine Kaution an den Vermieter (also den jetzigen Mieter, der die Wohnung untervermieten will) schon gezahlt hat, aber noch keinerlei Vertrag abgeschlossen, verfasst oder unterschrieben ist, kein Schlüssel zur Wohnung ausgehändigt wurde, und die Wohnung eben noch nicht bezogen wurde -
kann dieser potentielle Mieter einfach seine Kaution zurückverlangen?
Bzw welche Gründe müssen vorliegen, damit er selbiges tun darf?
Oder könnte er sie jederzeit quasi ‚grundlos‘, ohne Gründe zurückverlangen, da ja keinerlei Vertrag existiert?
Danke schonmal in Hoffnung auf baldige Antwort,
Gruss, Isabel
Hallo Isabel,
ich würde das mit dem nichtzustande kommen des Mietverhältnisses begründen.
Daher hat Sie Anspruch auf Ihr Geld. (Genauso wie es Ihr Geld bleibt, während es als Kaution hinterlegt ist.)
Aber normalerweise Zahlt man keine Kaution VOR Mietvertragsunterzeichnung.
Gruß Ivo
Hallo Isabel
Vorsicht!!!
Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Zahlung einer Kaution, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung kann auch durch Formularvertrag getroffen werden.
Allerdings steht es dem Vermieter frei, einen Mietvertrag erst dann abzuschließen, wenn ihm die Kaution ausgehändigt worden ist. Derartige Kautionszahlungen kann der Mieter nicht zurückfordern, weil sie nicht ohne Rechtsgrund geleistet worden sind und weil die vorzeitige Zahlung einer Schuld nach § 813 Abs. 2 BGB keinen Rückforderungsanspruch begründet.
Gruss
Marie
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Hallo Marie,
in wie fern stellt eine Mietkaution eine Verbindlichkeit dar?
Die Mietkaution ist eine Sicherheit, Treuhandvermögen und gehört rechlich immer dem Mieter.
Wieso sollte er falls kein Mietverhältnis zustande kommt keinen Anspruch auf sein Geld haben?
Nebenbei: Ohne Mietverhältnis ist auch kein Mieter geworden…
Gruß Ivo