Vorankündigungen von Reparaturen etc

Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich aus, wenn der Vermieter immer wieder sehr kurzfristig (d.h. am Vorabend) „irgendwelche“ Reparaturen bzw. Begehungen für selbige, dazu noch mündlich, ankündigt?

Kann ein Mieter darauf bestehen, das alle Absprachen bzw. Informationen schriftlich vom Vermieter vorzubringen sind?

Welche Vorlauffristen sind seitens des Vermieters einzuhalten?

Muß hier nicht dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden, selbst mit Handwerkern einen Termin zu koordinieren (es geht ja schliesslich um die von Ihm bewohnte Mietsache)?

Dies auch im Hinblick darauf, das eine Eigenbedarfskündigung in Zukunft nicht vollends ausgeschlossenwerden kann (Dies im Hinblick darauf, das z.B der Garten unter vorschieben einer „notwendigen Reparatur“ planiert werden soll)?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten

Viele Grüße

Jimmy

hi Sir James,

wie sieht es eigentlich aus, wenn der Vermieter immer wieder
sehr kurzfristig (d.h. am Vorabend) „irgendwelche“ Reparaturen
bzw. Begehungen für selbige, dazu noch mündlich, ankündigt?

Du mußt nicht darauf eingehen, kannst einfach sagen: Sorry, da hab ich keine Zeit. Dann nennst du ihm Termine, die für dich passend sind.

Kann ein Mieter darauf bestehen, das alle Absprachen bzw.
Informationen schriftlich vom Vermieter vorzubringen sind?

Sicher geht das. Wenn der Vermieter was ändern will, irgendwelche Absprachen treffen möchte, kannst du sagen: Das möchte ich bitte schriftlich haben.
Andererseits, was der Vermieter nicht schriftlich hat kann er auch nicht gegen dich verwenden *g*.

Welche Vorlauffristen sind seitens des Vermieters einzuhalten?

Mindestens 24 Stunden vorher, es sei denn es ist ein Notfall - Wasserrohrbruch - Feuer - Gefahr für den Mieter.

Muß hier nicht dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden,
selbst mit Handwerkern einen Termin zu koordinieren (es geht
ja schliesslich um die von Ihm bewohnte Mietsache)?

Mit der Vermietung gibt der vermietende Eigentümer sein „Hausrecht“ an der Wohnung auf. Ab dem Zeitpunkt, an dem er die Wohnung an dich vermietet hat, ist er nicht mehr der „Herr im Hause“. Das Hausrecht liegt nun bei dir. Du kannst jetzt entscheiden, wen du in deine Wohnung lässt und wen nicht. Der Vermieter ist nicht mehr berechtigt, deine Wohnung ohne deine Zustimmung zu betreten. Er benötigt dafür grundsätzlich deine Genehmigung. Und das beinhaltet auch, dass du einen Termin evt. nicht akzeptierst. Allerdings hat der Vermieter ein Recht darauf, Mängel zu beseitigen.

Dies auch im Hinblick darauf, das eine Eigenbedarfskündigung
in Zukunft nicht vollends ausgeschlossenwerden kann (Dies im
Hinblick darauf, das z.B der Garten unter vorschieben einer
„notwendigen Reparatur“ planiert werden soll)?

Das solltest du dir schriftlich geben lassen, mit Bergründung warum der Garten planiert werden soll.
Schriftlich Minderung für Nutzungsausfall des vermieteten Garten ankündigen. Geld für die vernichteten Pflanzen oder die Instandsetzung des Gartens fordern. Fotos vom Garten machen!!Mit Datum.
Und im Hinblick auf eine evt. Eigenbedarfskündigung alles festhalten, was warum wann wie in Haus und Garten gemacht wurde. (Tagebuch mit Fotos). So kann man hinterher noch genau nachvollziehen, was alles abgelaufen ist. Denn das meiste vergisst man. Und das könnten Sachen sein, die evt. später vor Gericht wichtig sind (auch Kleinigkeiten).

Liebe Grüße von
Helga