Gewerbe- Wohnraummietvertrag/Melderecht

Hallo,

angenommen ein Mieter hat Gewerberäume angemietet. Er möchte sich jetzt in diesen Räumen polizeilich anmelden, weil er wahrscheinlich über keine Wohnung mehr verfügt und keine andere Möglichkeit sieht.
Vielleicht auch um Sozialleistungen zu beantragen???

  • Muss der Vermieter des Gewerbes die polizeiliche Anmeldung unterscheiben oder gibt es für den Mieter die Möglichkeit am Vermieter vorbei sich anzumelden?
  • billigt der Vermieter alleine mit seiner Zustimmung zur polizeilichen Anmeldung, die Nutzung des Ladens als Wohnung?
  • wird stillschweigend damit aus dem Gewerbemietvertrag ein Wohnungsmietvertrag mit den bekannten gesetzlichen Einschränkungen (kündigungsfristen etc.) ?

Viele Fragen - hat jmd. vielleicht eine fundierte Meinung dazu?
Thx Norbert

Nein er muss keine Umwidmung dulden.

Gewerbemietvertrag bleibt wie er ist.

Johannes

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Moien!

Ich kann dir zwar nicht direkt weiterhelfen - da ich zwar ne Ahnung habe, aber nicht sicher bin - aber muss hier leider mal wieder vor Johannes waren! Höre bitte nicht auf ihn, den zu 95% sind seine Aussagen absoluter Unsinn und sein Niveau/Glaubwürdigkeit kannst du hier in nahezu all seinen Postings erkennen - auf ihn zu hören könnt dich einiges Geld kosten, was diesem … egal ist!

Raten würde ich dir zum örtlichen Mieterverein zu gehen - mit etwas Glück bekommst du auch für deinen Spezialfall dort kompetente Antwort! Oder du wartest auf Antwort von Marie, denn die scheint Ahnung zu haben…

Bernd

Hallo Bernd,

die Aussage von Johannes ist korrekt. Jede eigenmächtige Nutzungsänderung (auch wenn diese nur teilweise erfolgt), stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann hier eine Abmahnung erteilen bzw. die Kündigung aussprechen.

Der Gewerberaum wird durch den vertragswidrigen Gebrauch auch nicht zur Wohnung.

Etwas anderes ergibt sich nur, wenn im Mietvertrag dieser Punkt ausdrücklich von den Parteien geregelt worden sein sollte. Nachdem aber gewerbliche Mietverhältnisse keinen Kündigungsschutz geniessen und auch von der Miete her freier gestaltet werden können, wird sich kaum ein Vermieter darauf einlassen.

Gruss
BM

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Danke für die Antworten. Ich habe die Frage aber vielleicht unklar formuliert.

Jede eigenmächtige
Nutzungsänderung (auch wenn diese nur teilweise erfolgt),
stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.

Mich interessiert dies aus Vermietersicht:
Der Mieter teilt dem Vermieter mit: „Ich bin in einer momentan schwierigen Situation - erlaube mir, dass ich mich in dem angemieteten Gewerberaum polizeilich anmelde!“
Dem Vermieter ist es prinzipiell egal,

  • wenn durch eine quasi Zustimmung nicht gegen das Melderecht verstoßen wird,also „Kann man sich in Deutschland in einem Gewerbeladen, der nicht zum Wohnen genehmigt ist, polizeilich melden“
  • wenn der Vermieter nicht durch diese Zustimmung, den bestehenden Gewerbemietvertrag stillschweigend durch seine Zustimmung in einen nicht gewollten Wohnmietvertrag umwandelt.

Der
Vermieter kann hier eine Abmahnung erteilen bzw. die Kündigung
aussprechen.
Der Gewerberaum wird durch den vertragswidrigen Gebrauch auch
nicht zur Wohnung.

Darum geht es nicht: Der Mieter bittet mich ja quasi um Zustimmung.

Etwas anderes ergibt sich nur, wenn im Mietvertrag dieser
Punkt ausdrücklich von den Parteien geregelt worden sein
sollte. Nachdem aber gewerbliche Mietverhältnisse keinen
Kündigungsschutz geniessen und auch von der Miete her freier
gestaltet werden können, wird sich kaum ein Vermieter darauf
einlassen.

Der Mietvertrag hat keine dementsprechende klausel.
Besteht die Gefahr, dass der Mieter bei später auftretenden Problemen argumentiert (und Recht bekommt), wenn er sagt:
Du hast meine polizeiliche Anmeldung unterschrieben, also haben wir einen neuen Mietvertrag geschlossen, nämlich einen Wohnungsmietvertrag, mdl. also gilt BGB.

Gruss N.

+#

Hi wenn Du Dich anmeldest erfährt dein Vermieter das über den Gebührensbescheid der Kommune. Außerden ist dein Vermieter
versichert alle Versicherungen sind auf Gewerbe abgetellt
Versicherungen drücken sich wenn die können
Joahnnes

Danke für die Antworten. Ich habe die Frage aber vielleicht
unklar formuliert.

Jede eigenmächtige
Nutzungsänderung (auch wenn diese nur teilweise erfolgt),
stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.

Mich interessiert dies aus Vermietersicht:
Der Mieter teilt dem Vermieter mit: „Ich bin in einer momentan
schwierigen Situation - erlaube mir, dass ich mich in dem
angemieteten Gewerberaum polizeilich anmelde!“
Dem Vermieter ist es prinzipiell egal,

  • wenn durch eine quasi Zustimmung nicht gegen das Melderecht
    verstoßen wird,also „Kann man sich in Deutschland in einem
    Gewerbeladen, der nicht zum Wohnen genehmigt ist, polizeilich
    melden“

Nein

  • wenn der Vermieter nicht durch diese Zustimmung, den
    bestehenden Gewerbemietvertrag stillschweigend durch seine
    Zustimmung in einen nicht gewollten Wohnmietvertrag umwandelt.

Der
Vermieter kann hier eine Abmahnung erteilen bzw. die Kündigung
aussprechen.
Der Gewerberaum wird durch den vertragswidrigen Gebrauch auch
nicht zur Wohnung.

Darum geht es nicht: Der Mieter bittet mich ja quasi um
Zustimmung.

Etwas anderes ergibt sich nur, wenn im Mietvertrag dieser
Punkt ausdrücklich von den Parteien geregelt worden sein
sollte. Nachdem aber gewerbliche Mietverhältnisse keinen
Kündigungsschutz geniessen und auch von der Miete her freier
gestaltet werden können, wird sich kaum ein Vermieter darauf
einlassen.

Der Mietvertrag hat keine dementsprechende klausel.
Besteht die Gefahr, dass der Mieter bei später auftretenden
Problemen argumentiert (und Recht bekommt), wenn er sagt:
Du hast meine polizeiliche Anmeldung unterschrieben, also
haben wir einen neuen Mietvertrag geschlossen, nämlich einen
Wohnungsmietvertrag, mdl. also gilt BGB.

Gruss N.

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Hallo nochmal,

in dieser Unterzeichnung des Meldeformulars macht der Vermieter deutlich, dass er Kenntnis davon hat, dass der Gewerberaum künftig als Wohnung genutzt wird. Darin könnte ein stillschweigendes Einverständnis gesehen werden, was später zu Problemen führt.

Wird der Gewerberaum nämlich auch weiterhin als Wohnung genutzt, kommt der Mieter dann evtl. in den Genuss des Kündigungsschutzes.

Nachdem der Mieter offenbar nicht mehr insolvent zu sein scheint, halst sich der Vermieter damit enorme Probleme auf. Früher oder später wird er die Miete Miete wohl nicht mehr zahlen können und eine Räumung von Wohnraum ist enorm schwierig.

Ich würde hier dem Mieter schriftlich mitteilen, dass mit einer Nutzung des Gewerberaums als Wohnung kein Einverständnis besteht.

Gruss
BM

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Danke o.w.T
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