Hi,
angenommen, ein Vermieter stellt sich sehr pingelig an, will z. b. Dübellöcher übertapeziert (siehe unten) und hat nun auch noch einen Kratzer an der Türzarge entdeckt, etwa 7 cm lang, 1-2 mm breit , ein heller Striemen und das soll natürlich erledigt werden. Wieweit müssen solche Abnutzungserscheinungen beseitigt werden oder sind hinnehmbar?
Alex
Hallo
Hierzu nochmal
Dübel sind zu entfernen, rechtfertigen aber grundsätzlich keine vorzeitige Erneuerung der Tapeten durch den Mieter.
Der Kratzer an der Türzarge sollte entfernt werden.
Gruss
Marie
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