Vorzeitige Wohnungsübergabe

Hallo,

mal angenommen einen Monat vor Beendigung des Mietverhältnisses wird schon eine Wohnungsübergabe gemacht. Zählerstände für Strom, Gas und Wasser sind abgelesen und die Kaution ist freigegeben und natürlich auch die Schlüssel. Das Mietverhältnis sollte aber noch einen Monat laufen, ist denn nicht durch die Wohnungsübergabe auch das Mietverhältnis beendet??? Schließlich hat der Mieter auch keinen Schlüssel mehr.

Bitte antwortet mir schnell, es ist sehr wichtig!!!
Vielen Dank

Eure Petra

Hallo,

ist wohl das Problem des Mieters wenn er die Übergabe vor Beendigung des Mietverhältnisses macht.

Ich kann meinen Handyvertrag ja auch nicht dadurch beenden in dem ich die SIM-Karte an den Provider schicke und argumentiere ich könnte ja nun nicht mehr telefonieren.

Gruß

Matthias

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Hallo Petra,

zieht der Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus, muß er grundsätzlich die Miete weiterzahlen.
Der Vermieter kann aber keine Miete mehr verlangen, sobald er die Wohnung einem dritten überlässt oder zum Zwecke der Renovierung selbst nutzt.
AG Lörrach 3 C 2250/98 WM 99,303

entnommen der Mieterzeitung des Mieterbundes.

Gruß
roland

Ag Urteile sind oft widersprüchlich
Hier hatte ich eine Sache wie diese hier
Übergabe an einen Folgemieter 8Tage vor dem Ersten mit Einzug
der Altmieter wurde vom Amtsgericht verurteilt den Mietzins inclusiv dieser 8Tg zu zahlen
Nur doppelt kassieren ist für den Vermieter nicht drin.

Ansonsonsten kann ja ein „Kuhhandel“ gelaufen sein.
wie hier bei uns in Kleve.
Johannes

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