Notrufnummer in Fahrstuhl und noch was

Huhu,

mal angenommen, die Hausverwaltung würde aus dem Fahrstuhl diese Plakette mit der Notrufnummer im Falle eines Steckenbleibens entfernen… dürften die das überhaupt tun? Wie könnte man die wieder herbei"beordern"? :smile:

Es könnte sein, daß die abgemacht wurde, weil Kiddies (?) darauf scratching geübt haben könnten oder auch mal ein Feuerzeug rangehalten haben könnten. Die Telenummer wäre aber noch lesbar.

Nun könnte es aber auch Mietparteien geben, denen das etwas sehr unangenehm ist, daß diese Nummer jetzt nicht mehr da wäre…

Der nächste hypothetische Fall:
Es sei ein 12-Parteien-Haus. Eine Mieterin, in den 60ern, würde ab und an mal „abdrehen“ und eingelegte HEringe oder Ketchupflaschen auf der Matte einer anderen Mieterin entleeren. Die Hausverwaltung würde gar nichts mahcen, Anzeige gegen Unbekannt würde im Sande verlaufen.

Wäre es möglich, diese Dame durch den Spion mit der WebCam zu „filmen“? WÄre sowas erlaubt? Könnte man mit eventuellen Fotos was ausrichten? Leider würde man ja nur sie sehen, wie sie ankommt, sich evtl. vorbeugt und wieder geht…

Wäre schön, wenn Ihr diese angenommenen Fälle beurteilen könntet :smile:

Schönen Gruß
Silvia

Huhu,

mal angenommen, die Hausverwaltung würde aus dem Fahrstuhl
diese Plakette mit der Notrufnummer im Falle eines
Steckenbleibens entfernen… dürften die das überhaupt tun?
Wie könnte man die wieder herbei"beordern"? :smile:

Überhaupt nicht wenn die HV keinen Wartungsvertrag meht hat muss Sie es selber machen deren Nr hat doch jeder im Haus oder

Es könnte sein, daß die abgemacht wurde, weil Kiddies (?)
darauf scratching geübt haben könnten oder auch mal ein
Feuerzeug rangehalten haben könnten. Die Telenummer wäre aber
noch lesbar.

Nun könnte es aber auch Mietparteien geben, denen das etwas
sehr unangenehm ist, daß diese Nummer jetzt nicht mehr da
wäre…

Der nächste hypothetische Fall:
Es sei ein 12-Parteien-Haus. Eine Mieterin, in den 60ern,
würde ab und an mal „abdrehen“ und eingelegte HEringe oder
Ketchupflaschen auf der Matte einer anderen Mieterin
entleeren. Die Hausverwaltung würde gar nichts mahcen, Anzeige
gegen Unbekannt würde im Sande verlaufen.

Wäre es möglich, diese Dame durch den Spion mit der WebCam zu
„filmen“? WÄre sowas erlaubt? Könnte man mit eventuellen Fotos
was ausrichten? Leider würde man ja nur sie sehen, wie sie
ankommt, sich evtl. vorbeugt und wieder geht…

Was heist hier Webcam ins Netz mit der Dame???

Zeugen sind besser in Flagranti liegt nicht in Italien

Johannes

Wäre schön, wenn Ihr diese angenommenen Fälle beurteilen
könntet :smile:

Schönen Gruß
Silvia

Huhu,

mal angenommen, die Hausverwaltung würde aus dem Fahrstuhl
diese Plakette mit der Notrufnummer im Falle eines
Steckenbleibens entfernen… dürften die das überhaupt tun?
Wie könnte man die wieder herbei"beordern"? :smile:

Überhaupt nicht wenn die HV keinen Wartungsvertrag meht hat
muss Sie es selber machen deren Nr hat doch jeder im Haus oder

?? was muß die HV selber machen? Plakette anbringen oder Fahrstuhlfirma beauftragen?

Meine Frage war: muß die Notrufnummer im Fahrstuhl sein oder ist es eine Kann-Sache?

******

Wäre es möglich, diese Dame durch den Spion mit der WebCam zu
„filmen“? WÄre sowas erlaubt? Könnte man mit eventuellen Fotos
was ausrichten? Leider würde man ja nur sie sehen, wie sie
ankommt, sich evtl. vorbeugt und wieder geht…

Was heist hier Webcam ins Netz mit der Dame???

Natürlich nicht, sorry, falsch ausgedrückt :smile:

Oder eine Videokamera, die nur alle 30 Sek z.B ein BIld schießt.

Damit man für sich oder auch für andere (das ist die Frage) Gewißheit hat, daß sie es ist…

Zeugen sind besser in Flagranti liegt nicht in Italien

Schwierig. Man kann ja schlecht den ganzen Tag für Wochen am Spion hängen :wink:

Schönen Gruß
Silvia

Moien!

Ignorier ihn einfach, denn sein Gestammel ist zu 98% immer nur falsch! Warte lieber auf jemanden der die konkrete auskünfte geben kann!

Bernd

Huhu,

mal angenommen, die Hausverwaltung würde aus dem Fahrstuhl
diese Plakette mit der Notrufnummer im Falle eines
Steckenbleibens entfernen… dürften die das überhaupt tun?
Wie könnte man die wieder herbei"beordern"? :smile:

Ist der Fahrstuhl mit Nottelefon ausgerüstet.

Überhaupt nicht wenn die HV keinen Wartungsvertrag meht hat

?? was muß die HV selber machen? Plakette anbringen oder
Fahrstuhlfirma beauftragen?

Wurde die HV über das Entfernen der Plakette unterrichtet?
Hier würd ich erstmal Rücksprache mit der HV halten.

Meine Frage war: muß die Notrufnummer im Fahrstuhl sein oder
ist es eine Kann-Sache?

******

Wäre es möglich, diese Dame durch den Spion mit der WebCam zu
„filmen“? WÄre sowas erlaubt? Könnte man mit eventuellen Fotos
was ausrichten? Leider würde man ja nur sie sehen, wie sie
ankommt, sich evtl. vorbeugt und wieder geht…

Was heist hier Webcam ins Netz mit der Dame???

Natürlich nicht, sorry, falsch ausgedrückt :smile:

Oder eine Videokamera, die nur alle 30 Sek z.B ein BIld
schießt.

Damit man für sich oder auch für andere (das ist die Frage)
Gewißheit hat, daß sie es ist…

Schwierig. Man kann ja schlecht den ganzen Tag für Wochen am
Spion hängen :wink:

Videoüberwachung:

Grundsätzlich gilt: Persönlichkeitsschutz vor Eigentumsschutz. Bei der Frage, ob eine Videoüberwachung stattfinden darf oder nicht, muss das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht gegenüber dem Recht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Einzelfall abgewogen werden. Grundsätzlich hat der Eigentümer ein Recht darauf, sein Eigentum zu schützen. Andererseits ist die Privatsphäre eines jeden Menschen in der Weise geschützt, dass er darüber entscheiden kann, ob er sich als individualisierbare Person in irgendeiner Weise visuell erfassen lassen will. Die Gerichte räumen dem Schutz dieses Persönlichkeitsrechtes regelmäßig einen höheren Rang ein als dem bloßen Schutz des Eigentums.
Der Eigentumsschutz des Vermieters tritt in der Regel auch dann hinter dem Persönlichkeitsrecht des Mieters zurück, wenn es zu Eigentumsverletzungen kommt. Ein Eigentümer hatte z. B. eine Kamera installiert, nachdem wiederholt Unrat auf sein Grundstück geworfen worden war. Selbst eine nur vorgetäuschte Kameraüberwachung ist dann unzulässig.
BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az.: VI ZR 272/94 KG.

Gruss
Marie

Hi Marie Ist schon IO. aber wenn ich nur wissen will wer es macht darf man. Zwar sind solche „illegalen“ Beweismittel untauglich vor Gericht.

Aber danach habe ich aber nur noch eine Person zu überwachen und nicht mehr jedermann auf die kann man dann mit der Kamera in der Hand und das zählt.

Johannes.

Grundsätzlich gilt: Persönlichkeitsschutz vor Eigentumsschutz.
Bei der Frage, ob eine Videoüberwachung stattfinden darf oder
nicht, muss das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht
gegenüber dem Recht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht im
Einzelfall abgewogen werden. Grundsätzlich hat der Eigentümer
ein Recht darauf, sein Eigentum zu schützen. Andererseits ist
die Privatsphäre eines jeden Menschen in der Weise geschützt,
dass er darüber entscheiden kann, ob er sich als
individualisierbare Person in irgendeiner Weise visuell
erfassen lassen will. Die Gerichte räumen dem Schutz dieses
Persönlichkeitsrechtes regelmäßig einen höheren Rang ein als
dem bloßen Schutz des Eigentums.
Der Eigentumsschutz des Vermieters tritt in der Regel auch
dann hinter dem Persönlichkeitsrecht des Mieters zurück, wenn
es zu Eigentumsverletzungen kommt. Ein Eigentümer hatte z. B.
eine Kamera installiert, nachdem wiederholt Unrat auf sein
Grundstück geworfen worden war. Selbst eine nur vorgetäuschte
Kameraüberwachung ist dann unzulässig.
BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az.: VI ZR 272/94 KG.

Gruss
Marie

Moien ist als Dummposter allgemein bekannt
Ignorier ihn einfach, denn sein Gestammel ist immer nur
falsch! Warte lieber auf jemanden der die konkrete auskünfte
geben kann!
Bernd ist einfach unbelehrtbar dumm und postet nur Unsinn.

Johannes

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