Hallo,
wie würdet Ihr entscheiden, wenn euer Mieter ganz höflich und korrekt nachfrägt, ob er für seine jugendliche Tochter eine Ratte in der Wohnung halten dürfte?
Regina
Hi,
wie würdet Ihr entscheiden, wenn euer Mieter ganz höflich und
korrekt nachfrägt, ob er für seine jugendliche Tochter eine
Ratte in der Wohnung halten dürfte?
Rechtlich gesehen glaube ich mich zu erinnern, daß der Vermieter gegen Käfighaltung einer Ratte nichts machen kann. Die wäre auch aus meiner Sicht völlig unproblematisch. Problematisch wird es dann, wenn das Tier frei laufen soll, selbst stundenweise kann das Ärger machen.
Ich würde dem zustimmen, mir aber vom Mieter schriftlich geben lassen, daß er _sämtliche_ durch die Ratte verursachten Schäden komplett aus eigener Tasche zahlt, und dafür Sorge zu tragen hat, daß die Ratte nicht aus der Wohnung entwischt.
Das soll jetzt keine Panikmache sein, im Normalfall, wenn man da ein paar Regeln beachtet, ist das total unproblematisch. Aber Du kennst das ja, der Fall der Fälle und so.
Gruß,
Malte.
Hallo Malte,
rechtlich gesehen muss der Vermieter in die Rattenhaltung nicht einwilligen. Die Rattenhaltung fällt unter die Genehmigungspflicht des Mietvertrages. Siehe hierzu eine Entscheidung des LG Essen (NJW-RR 1991, 908 = WuM 1991, 340). Begründung des Gerichts: Ratten könnten bei Nachbarn Ekelgefühle hervorrufen, da sie mit übertragbaren Krankheiten in Verbindung gebracht werden. Es könnte daher zu einer Störung des Hausfriedens kommen.
Ausserdem sind Ratten als Knabbertiere bekannt. Ein weiterer Punkt, der mich stören würde: Werden sie vom Besitzer nicht sauber gehalten, bleiben nach Auszug des Mieters oft massive Geruchsbelästigungen (vor allem im Teppichboden). Ich persönlich würde es nicht genehmigen.
Viele Grüsse
BM
Hi,
rechtlich gesehen muss der Vermieter in die Rattenhaltung
nicht einwilligen. Die Rattenhaltung fällt unter die
Genehmigungspflicht des Mietvertrages. Siehe hierzu eine
Entscheidung des LG Essen (NJW-RR 1991, 908 = WuM 1991, 340).
Begründung des Gerichts: Ratten könnten bei Nachbarn
Ekelgefühle hervorrufen, da sie mit übertragbaren Krankheiten
in Verbindung gebracht werden. Es könnte daher zu einer
Störung des Hausfriedens kommen.
Nun, es gibt zumindest zwei Amtsgerichte, die das anders sehen:
Amtsgerichts Bückeburg Az. 73 c 353/33 (VI)
Amtsgericht Hannover Az. 505 C 7715/02
(Ich weiß, daß das nicht allzu viel bedeutet)
Ausserdem sind Ratten als Knabbertiere bekannt. Ein weiterer
Punkt, der mich stören würde: Werden sie vom Besitzer nicht
sauber gehalten, bleiben nach Auszug des Mieters oft massive
Geruchsbelästigungen (vor allem im Teppichboden).
Das ist nur dann relevant, wenn sie nicht im Käfig gehalten werden UND zudem in „kritische Räume“ gelassen werden UND der Teppichboden Bestandteil der Mietsache ist UND eben keine wie von mir vorgeschlagene Vereinbarung getroffen wird.
Und mal platt gesagt: Hamster sind erlaubte Kleintiere und knabbern und kacken auch.
Ich persönlich würde es nicht genehmigen.
Ich als Mieter würde es nicht angeben
Aber lass uns darüber nicht streiten, der Fragesteller sollte sich freuen, daß sein Mieter so fair ist und fragt, und das zumindest wohlwollend in seine Überlegungen einfliessen lassen. Ich persönlich halte nicht viel von Ratten als Haustieren, aber wenn jemand sie toll findet…
Gruß,
Malte.
Hi Regina,
mein Sohn wünschte sich irgendwann eine Ratte… Ich hab’ sie ihm nicht gekauft, aber meine Mutter (!)…
Und dann war Grabowski da und es dauerte nicht lange, da habe ich (!) ihm Hölzenbein dazu gekauft… Die zwei waren die tollsten Haustiere, die wir je hatten… Super sauber, intelligent, lustig, agil - und gepisst und gekackt haben sie nur in eine Ecke des Käfigs… Meine damaligen Vermieter (beide etwa 70) haben erst geschluckt, als sie es erfuhren, aber als sie sie kennenlernten wollten sie gar nicht damit aufhören, sie mit Kuchen zu füttern und mit ihnen zu spielen…
Gruß,
Anja
Hallo Regina,
Mietrecht hin oder her, ich würde das ganz menschlich sehen.
Meine Tochter hat auch mal so ein Tier in die Wohnung gebracht, ohne mich zu fragen - Vorteil einer Tochter gegenüber einem Mieter
). Vorsorglich behauptete sie zunächst, das sei ein „Großhamster“ und nur Leihgabe einer in Urlaub befindlichen Freundin.
Das Wort „Ratte“ löst bei den meisten Menschen negative Gefühle aus. Ratten sind Nagetiere, leben im Müll und übertragen deshalb Krankheiten, sind aggressiv, knabbern sogar Babies an.
Warum Menschen Ratten lieben, ist mir zwar immer noch unverständlich. Aber objektiv gesehen trifft all das obengenannte auf Zuchtratten nicht zu. Mit Ausnahme der Nagetiereigenschaft.
Ich würde deshalb, wenn die Mieter sonst akzeptable Menschen sind, zustimmen und allenfalls fordern, dass der Käfig ausbruchssicher ist, und mir dies vorführen lassen. Und sie (alles schriftlich, vertragsergänzend) darauf hinweisen, dass sie für Schaden haftbar sind, falls das Tier trotzdem ausbricht oder gelegentlich Freilauf erhält und dann Schaden anrichtet. Und falls die Mietkaution knapp ist, sie deswegen erhöhen.
Gruß
Peter
PS Was meine Tochter angeht: Sie hat das Tier nach einigen Wochen weiter verschenkt, weil ihr die Pflege zu lästig war. 
Hallo,
ist das Problem die Nagetierhaltung allgemein, oder speziell die Tatsache, dass es eine Ratte ist? Wie wäre Deine Reaktion, wenn es um Meerschweinchen ginge? Bitte bedenke, dass es sich um Farbratten aus Haustierzuchten handelt, nicht um wildgefangene Wanderratten aus dem Kanal.
Soweit mir bekannt müssen Mieter den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie Kleintiere (Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Mäuse, Chinchillas etc.) halten wollen. Dass er es trotzdem tut, spricht für Deinen Mieter.
Meine Reaktion wäre: es dem Mieter erlauben, dafür sorgen, dass die Haltung und Fütterung artgerecht ist (großer Käfig mit Klettermöglichkeiten, täglicher Freilauf, keine Einzelhaltung sondern mindestens 2 Tiere, evtl. Kastration der Männchen).
Gruß,
Myriam
Hallo Regina,
ich würde ebenso höflich und korrekt ja sagen.
Ob man Ratten nun mag oder nicht - Schäden an der Wohnung musst Du sicher nicht befürchten.
Ich hatte 14 Jahre lang einen Chinchilla (auch ein Nager), der täglich Freilauf hatte und sehr viel zerstört hat: liebgewonnene Bücher, gute Gläser, meine Stereoanlage, Telefonkabel - die hatte ich hinterher schon immer auf Vorrat zu Hause…)
Nichts davon hat allerdings die gemieteten Wohnungen in irgendeiner Form beschädigt - von meinen Nerven reden wir jetzt mal nicht 
VG,
Birgit
Hallo,
wie würdet Ihr entscheiden, wenn euer Mieter ganz höflich und
korrekt nachfrägt, ob er für seine jugendliche Tochter eine
Ratte in der Wohnung halten dürfte?
Regina
Hi,
Gerichte sind eigentlich mehrheitlich der Meinung, daß es da für den Vermieter nichts zu entscheiden gibt. Sie fallen unter die Kleintiere.
Und als ich hier lesen durfte, was alles vorgeschlagen wird, wurde mein Grinsen immer breiter. Hausratten sind (wie von denen beschrieben die bereits eine hatten) ausgesprochen pflegeleichte Haustiere. Sie machen keinerlei Lärm, entwischen ist ausgesprochen schwierig (daß eine solche Ratte aus Balkon oder Fenster ausbüxt, habe ich noch nie gehört…und ich hatte selbst in jungen Jahren 4 dieser Tiere und in meinem Freundeskreis waren das eine zeitlang die beliebtesten Haustiere), und ernsthafte Schäden sind beim besten Willen nicht zu erwarten.
Ratten können ihrem Besitzer aber sehr sehr viel Freude machen! Sie sind sehr gelehrig, sehr anhänglich, meist stubenrein, unglaublich geschickt und ausgesprochen treu. Und sie sind sehr reinlich!
Sie sind aber Allesfresser die auch Aas nicht verschmähen und im Zweifel auch lebende Tiere angreifen (hat mir meine auf dem Bauernhof aufgewachsene Mutter glaubhaft versichert). Daß sie zudem in Horden auftreten und mit dem Menschen um sein Futter konkurieren, aber auch im Müll leben, macht sie letzlich zu idealen Eckel- oder Haßobjekten. So berechtigt diese Urteile im Einzelfall über Wildtiere sind, so wenig treffen sie auf die Zuchtratten zu.
Gruß Stefan
Hallo,
wir hatten selbst 2 Ratten. In zwei verschiednen Mietwohnungen (Umzug). Beide Vermiete hatten uns keine Probleme mit unseren kleinen gemacht.
Zuerste einmal mußt Du Dich davon lösen, daß Ratten dreckig sind. Wenn Ratten sauber gehalten werden sind das die perfekten Haustiere. Ratten werden sogar stubenrein!! Unsere Ratten konnten wenn wir zuhause waren frei in der Wohnung herumlaufen. Sie werden fit, wenn Du nach der Arbeit nach Hause kommst, kuscheln gerne und sind richtige Persänlichkeiten.
Zuerst war unser zweiter Vermieter etwas skeptisch, aber da wir die Ratten aus der vorherigen Wohung mitbrachten, … Als wir in Urlaub waren baten wir ihn, sich um die zwei zu kömmern, das Ergebnis: Wenn er keinen Kater hätte, würde er sich jetzt selber welche halten.
So und jetzt zu den Sachen, die die beiden kaputgemacht hatten:
1 Korkuntersetzer
1 Stromkabel
das war es, und an beidem war ich selbst schuld. Ratten legen sich Straßen an, wenn etwas nachträglcih in die Straße kommt, wird das erst einmal angeknabbert.
Also kurz und gut: Sage Deinem Vermieter O.K.
Gruß