Kosten bei Räumung von Gewerberäumen

hallo,

angenommen ein Mieter zahlt die Miete eines Gewbereraums nicht mehr und der Vermieter möchte räumen lassen.
Wie hoch sind durchschnittlich die Kosten eines solchen Verfahrens? Angenommen die Mietschuld beträgt € 500. Kann die Kaution direk damit verrechnet werden?
Ab wann (zeitlich) darf man räumen lassen?

weiss jemand rat?
gruss
mattenschorsch

Die Aufrechnung erklären und die Kaution behalten.

Mietvertrag sollte das hergeben Mahnung usw u. dann

Fristlos kündigen wg. Mietrückstand.

Johannes.

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Moien!

Immerhin hatte Johannes mal zum Teil Recht - richtig ungewohnt ;o)) - ignorieren solltest du weitere Auskünfte trotzdem. (Seine Glaubwürdigkeit kannst du seinen kommenden Beleidigungen entnehmen sowie den dutzendfach existierenden hier im Forum!!)

Die Kosten eines Verfahrens würden nach dem Streitwert gehen doch dazu fehlen die Infos. Abgesehen davon dauert eine Klage lange und ist kostenintensiv, sodaß eine vernünftige Regelung mit dem Mieter sinnvoller wäre - falls möglich!

Eine Anrechnung der Kaution ist möglich - eine fristlose Kündigung so schnell nicht, denn dazu müssten erst Fristen gesetzt werden, zumal 500 Euro bei gewerblichen Räumen ja rel. wenig Geld sind!

Bernd

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Die Kosten eines Verfahrens würden nach dem Streitwert gehen
doch dazu fehlen die Infos.

es liegt noch kein fall vor, sondern der neue mieter ist womölich ein kandidat, der eventuell nicht zahlt. was kann man im mietvertrag schon einrichten, um sich abzusichern? wie hoch könnten die kosten bei einer räumungsverfahren sein?

Abgesehen davon dauert eine Klage

lange und ist kostenintensiv, sodaß eine vernünftige Regelung
mit dem Mieter sinnvoller wäre - falls möglich!

Eine Anrechnung der Kaution ist möglich - eine fristlose
Kündigung so schnell nicht, denn dazu müssten erst Fristen
gesetzt werden, zumal 500 Euro bei gewerblichen Räumen ja rel.
wenig Geld sind!

Bernd

hallo,

angenommen ein Mieter zahlt die Miete eines Gewbereraums nicht
mehr und der Vermieter möchte räumen lassen.
Wie hoch sind durchschnittlich die Kosten eines solchen
Verfahrens? Angenommen die Mietschuld beträgt € 500. Kann die
Kaution direk damit verrechnet werden?
Ab wann (zeitlich) darf man räumen lassen?

weiss jemand rat?
gruss
mattenschorsch

Hallo

Räumungsklage
Bei Geschäftsraummietverhältnissen kommt es auf den Gegenstandswert an. Wichtig ist die richtige Bezeichnung der Parteien in der Klageschrift.
Nach der Neufassung des § 23 GVG ist das Amtsgericht zuständig, wenn der Gegenstandswert 5000 EUR nicht übersteigt. Für Räumungsverfahren mit einem Gegenstandswert über 5000 EUR ist das Landgericht zuständig. Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Jahresbruttomiete =Miete einschließlich aller Nebenkostenvorauszahlungen.

Kündigung bei Geschäftsraum
Der Geschäftsraummieter genießt keinen Kündigungsschutz. Er kann sich nicht auf die Sozialklausel nach § 574 BGB, und er hat auch keinen Anspruch auf gerichtliche Gewährung einer Räumungsfrist. Daraus folgt, dass ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Geschäftsraummietvertrag jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
Das Recht zur fristlosen Kündigung kann vertraglich abweichend vom Gesetz geregelt werden. Die Parteien können vereinbaren, dass der Vermieter oder der Mieter zur fristlosen Kündigung unter erleichterten Bedingungen berechtigt sein sollen.
Achtung AGB!
Bei formularvertraglichen Kündigungsklauseln ist insbesondere § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu beachten: Die Kündigungsklausel darf sich nicht allzu weit von der gesetzlichen Regelung entfernen
z.B. keine fristlose Kündigung bei geringfügigen Zahlungsrückständen;
keine verzugsunabhängige Kündigung;
keine Kündigung bei leichten Vertragsverletzungen.

Die Parteien eines Geschäftsraummietverhältnisses können vertraglich vereinbaren, dass das Mietverhältnis beim Eintritt einer bestimmten Bedingung enden soll
z.B. das Mietverhältnis endet, wenn über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts kann generell ausgeschlossen werden. § 556b Abs. 2 S. 2 BGB gilt nicht.

Gruss
Marie

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