Kündigung - beide Unterschriften erforderlich?

hallo ihr Wissenden,
angenommen ein Ehepaar hat mit beiden Unterschriften das Mietverhältnis begonnen. Nun hat dieses eine neue Wohnung und kündigt. Aus Unwissenheit (?) hat nur die Ehefrau die fristgerechte Kündigung unterschrieben. Angenommen nun, der Vermieter möchte nicht schon wieder Mieterwechsel in seinem Hause (am laufenden Band) und er würde dann diese Kündigung nicht akzeptieren, nach dem Motto, nicht fristgerecht eingegangen, da nicht beide (!) Mieter unterschrieben haben-- wäre das nicht eher ein Formfehler, der nachgeholt werden kann? Dummerweise hat der Vermieter 3 Wochen gebraucht, um diesen Formfehler, so er denn einer ist, zu bemerken, so dass nun 2 weitere Monate Miete zu zahlen wären. Für dieses Schreiben hat ggfs. dieser Vermieter dann die entsprechende Begründung. Wäre das alles so rechtens?
Vielen Dank, kikut, die mal wieder neuen Bekannten aus der Patsche helfen möchte

Gibt es schon Ärger ? dann hilft nur die neue Aussprache der Kündigun und ein Monat frist ist e.v. futsch.
Wenn im Vertarg steht das Erklärungen des einen gegen den Anderen wirken ist alles OK
Johannes.

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Wenn im Vertarg steht das Erklärungen des einen gegen den
Anderen wirken ist alles OK
Johannes.

hi Johannes, ich weiß nicht ob es im Vertrag steht, da ich ja nicht betroffen bin – zumindest zur Zeit nicht. Es gibt leider mehr Menschen, die in den 7 Pechjahren sind. Aber wir werden mal nachsehen — nur da möglicherweise bewußt Fristen so verbummelt worden. Auf jeden Fall – im Falle eines Falles wäre ich „gewahrschaut“ wie man im Norddeutschen sagt,
danke kikut