Zahlung Nebenkosten mit welcher Frist?

Hallo Experten,

jemand (Vermieter) hat die Nebenkostenabrechnung für 2003 erstellt und möchte sich per 22.04.2004 den Mieter weiterleiten.

Bis zu welchem Datum müssen die Mieter die Nebenkostennachzahlung leisten? Ist der 31.05.2004 ausreichend?
Gibt es da eine gesetzliche Frist?

Vielen dank
Gruss
Markus

Hallo Markus

Wenn die Betriebskostenabrechnung sachlich und rechnerisch für den M. nachvollziehbar und korrekt ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung.

Am besten den M. auffordern Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb 30 Tagen nach Zugang dem VM zu- bennen.
Gem. § 286 Abs. 3 BGB gerät der M. ab dem 31.Tag ab Zugang in Zahlungsverzug.

„Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. 2 Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug“

Der Nachforderungsbetrag wird fällig, wenn dem Mieter eine für den Laien nachprüfbare Abrechnung zugeht.
Genügt die Abrechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen oder ist sie nicht korrekt, so ist der Mieter mangels Fälligkeit des Nachforderungsbetrags nicht zur Zahlung verpflichtet.

Gruss
Marie

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