Wasserkosten nach Mietende

Hallo Experten,
ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.
Mieter ist Ende Dezember aus der Wohnung ausgezogen,Übergabeprotokoll wurde zusammen erstellt und alles erfüllt.
Vermieter lässt im Januar eine bis dahin beiden Parteien unbekannte Wasseruhr( nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt!) ausbauen, abgelesener Wert wird vom Vermieter bestätigt,Wasserwerk vernichtet die Uhr (keine Überprüfung des Wertes sowie ob Uhr noch geeicht war, mehr möglich!)
Wasserwerk stellen Rechnung an Vermieter über 400m³ Wasserverbrauch laut Zählerstand der Wasseruhr.
Vermieter stellt diese Kosten mit der Nebenkostenabrechnug 2003 dem ehemaligen Mieter in Rechnung und behauptet, daß ein Wasserrohrbruch vorlag, was Vermieter aber nicht nachweisen kann.

  1. Kann Vermieter diese Kosten dem Mieter überhaupt noch in Rechnung stellen, wenn diese Wasseruhr im Übergabeprotokoll nicht aufgetaucht ist und oder
  2. muss der Mieter nachweisen, daß kein Wasserrohrbruch vorlag und wie kann er das belegen.
    Freue mich auf Eure Antworten
    gruss
    Hermann47

Moien!

Wie lange hast du denn in der Wohnung gewohnt, d. h. wurde der Ursprungszählerstand irgendwann abgelesen und notiert bzw. der Wasserverbrauch bei dieser Uhr irgendwann abgerechnet???

Gruß
Bernd

Vermutlich nein, der Vermieter wusste von der Uhr nichts, es ist in der Vergangenheit auch kein Verbrauch erfolgt.
Grundgebühr ist mit weiteren Wasseruhren zusammenabgerechnet wurden, vermute ich!
Gruss
Hermann47

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vermutlich nein, der Vermieter wusste von der Uhr nichts, es
ist in der Vergangenheit auch kein Verbrauch erfolgt.
Grundgebühr ist mit weiteren Wasseruhren zusammenabgerechnet
wurden, vermute ich!
Gruss
Hermann47

Hallo Hermann

"Wasserwerk bestätigt… "
Wurden die Wasserkosten direkt mit dem Nutzer abgerechnet?
Um welche Art von Zähler handelt es sich. Hauswasserzähler, Wohnungszähler?
Ich kann dem nicht ganz folgen.

Die entstandenen Wasser/Abwasser-Kosten bei einem Wasserrohrbruch sind nicht umlagefähig.

Gruss
Marie

Guten Morgen Marie,
Wasserkosten werden wie vielfach üblich mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet (Vermieter erhält die Rechnung von den Stadtwerken und belastet die Kosten dem Mieter weiter). es geht um einen Hauswasserzähler (Eigentümer des Zählers ist das Wasserwerk).
Wo finde ich einen Hinweis, daß Kosten eines Wasserrohrbruches nicht umlagefähig sind (zumal ein Rohrbruch nicht beweisbar ist!
Aber meine Kernfrage ist: kann Vermieter nach Mietende noch Kosten geltend machen, wenn diese nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind und die Beweise dazu vernichtet worden, wobei der Ablesewert beim Ausbau der Uhr von Mitarbeitern des Wasserwerkes ermittelt und vom Vermieter der Wert per Unterschrift unter das Ausbauprotokoll bestätigt wurde.
Gruss
Hermann47

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vermutlich nein, der Vermieter wusste von der Uhr nichts, es
ist in der Vergangenheit auch kein Verbrauch erfolgt.
Grundgebühr ist mit weiteren Wasseruhren zusammenabgerechnet
wurden, vermute ich!
Gruss
Hermann47

Hallo Hermann

"Wasserwerk bestätigt… "
Wurden die Wasserkosten direkt mit dem Nutzer abgerechnet?
Um welche Art von Zähler handelt es sich. Hauswasserzähler,
Wohnungszähler?
Ich kann dem nicht ganz folgen.

Die entstandenen Wasser/Abwasser-Kosten bei einem
Wasserrohrbruch sind nicht umlagefähig.

Gruss
Marie

Guten Morgen Marie,
Wasserkosten werden wie vielfach üblich mit der
Nebenkostenabrechnung abgerechnet (Vermieter erhält die
Rechnung von den Stadtwerken und belastet die Kosten dem
Mieter weiter). es geht um einen Hauswasserzähler (Eigentümer
des Zählers ist das Wasserwerk).

Schon klar, gib die andere Seite - Wohnungen sind mit Wasserzählern des Lieferanten ausgestattet- Lieferant rechnet direkt mit Nutzer ab.

Wo finde ich einen Hinweis, daß Kosten eines Wasserrohrbruches
nicht umlagefähig sind (zumal ein Rohrbruch nicht beweisbar
ist!

z.B. AG Bergisch-Gladbach, WuM 1984, 230
Das ein Rohrbruch nicht beweisbar ist, ist für mich schleierhaft.
Eigentlich handelt es sich hier um einen Leitungswasserversicherungsschaden, welcher in der Regel von der VS getragen wird.

Aber meine Kernfrage ist: kann Vermieter nach Mietende noch
Kosten geltend machen, wenn diese nicht im Übergabeprotokoll
aufgeführt sind und die Beweise dazu vernichtet worden, wobei
der Ablesewert beim Ausbau der Uhr von Mitarbeitern des
Wasserwerkes ermittelt und vom Vermieter der Wert per
Unterschrift unter das Ausbauprotokoll bestätigt wurde.

Schäden nicht, sobald ein Wohnungsabnahmeprotokoll besteht in dem die Schäden nicht aufgeführt wurden und welches von beiden Parteien unterschrieben ist. Aber Betriebskosten, wenn die Betriebskostenabrechnung noch aus steht ja.

Im Übrigen erhält der VM nur den Durchschlag über den Austausch des Zählers mit Stand. Das Original verbleibt beim Wasserlieferanten.

Gruss
Marie

Vermieter lässt im Januar eine bis dahin beiden Parteien
unbekannte Wasseruhr( nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt!)
ausbauen, abgelesener Wert wird vom Vermieter
bestätigt,Wasserwerk vernichtet die Uhr (keine Überprüfung des
Wertes sowie ob Uhr noch geeicht war, mehr möglich!)
Wasserwerk stellen Rechnung an Vermieter über 400m³
Wasserverbrauch laut Zählerstand der Wasseruhr.
Vermieter stellt diese Kosten mit der Nebenkostenabrechnug
2003 dem ehemaligen Mieter in Rechnung und behauptet, daß ein
Wasserrohrbruch vorlag, was Vermieter aber nicht nachweisen
kann.

  1. Kann Vermieter diese Kosten dem Mieter überhaupt noch in
    Rechnung stellen, wenn diese Wasseruhr im Übergabeprotokoll
    nicht aufgetaucht ist und oder
  2. muss der Mieter nachweisen, daß kein Wasserrohrbruch vorlag
    und wie kann er das belegen.

Wenn bei Bezug des Hauses/der Wohnung kein Anfangsbestand erfasst wurde („Wasseruhr unbekannt“), kann auch der Verbrauch nicht erfasst werden. Die Vermutung, die Wasseruhr hätte den Zählerstand 0 gehabt, kann wohl dem Mieter nicht zugemutet werden.

Ohne einen Verbrauchswert und sogar ohne dessen zu Zuordnung zu Kalenderjahren kann der Verbrauch nicht dem Mieter belastet werden. Der Vermieter hat die Wasseruhr ausbauen lassen? Also geht es auch ohne, oder was? Das verstehe ich nicht - was war der Grund für den ersatzlosen (!) ausbau?

Insgesamt sieht es so aus, dass die Wasserkosten nicht von Dir zu tragen sind, weil eine gültige Vereinbarung oder Abrechnung über diese Kosten nicht erfolgt ist. Der Vermieter hat sich durch den Ausbau und die Vernichtung der Uhr selbst die Beweismöglichkeit abgeschnitten. Und noch dazu sind Kosten eines Wasserrohrbruchs (dazu zählt auch der erhöhte Verbrauch, wenn und insofern er durch den Rohrbruch verursacht wurde) durch typische Versicherungen beim Vermieter abgedeckt.

Viele Grüße

Jens

es ist e.v auch ein Blick auf die Zulassung der Zähler zu werfen und die Plombierung.
6 Jhre gilt die Eichung danch ???

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Hinweise und Tips, ich wiil das Thema nicht weiterausführen, da man dann zu sehr ins Detail gehen muss und die meisten Aussagen nicht mehr nachzuweisen sind.
PS: Grundgebühr Wasser wurde über Jahre hinweg mitabgerechnet, Verbrauch hat keiner stattgefunden!
Gruuss
Hermann47

Hallo Experten,
ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.
Mieter ist Ende Dezember aus der Wohnung
ausgezogen,Übergabeprotokoll wurde zusammen erstellt und alles
erfüllt.
Vermieter lässt im Januar eine bis dahin beiden Parteien
unbekannte Wasseruhr( nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt!)
ausbauen, abgelesener Wert wird vom Vermieter
bestätigt,Wasserwerk vernichtet die Uhr (keine Überprüfung des
Wertes sowie ob Uhr noch geeicht war, mehr möglich!)
Wasserwerk stellen Rechnung an Vermieter über 400m³
Wasserverbrauch laut Zählerstand der Wasseruhr.

Vermieter stellt diese Kosten mit der Nebenkostenabrechnug
2003 dem ehemaligen Mieter in Rechnung und behauptet, daß ein
Wasserrohrbruch vorlag, was Vermieter aber nicht nachweisen
kann.

  1. Kann Vermieter diese Kosten dem Mieter überhaupt noch in
    Rechnung stellen, wenn diese Wasseruhr im Übergabeprotokoll
    nicht aufgetaucht ist und oder
  2. muss der Mieter nachweisen, daß kein Wasserrohrbruch vorlag
    und wie kann er das belegen.
    Freue mich auf Eure Antworten
    gruss
    Hermann47

es ist e.v auch ein Blick auf die Zulassung der Zähler zu
werfen und die Plombierung.
6 Jhre gilt die Eichung danch ???

Dem kann ich nur zustimmen.
Hatte noch nie einen Grund die Nebenkostenabrechnung anzuzweifeln, weil ich noch nie was nachzahlen musste.
Allerdings könnte ich hier daheim jede Wasserrechnung anzweifeln lassen, da die Zähler a) schon lange nicht mehr gültig geeicht.

Gruß Ivo