Alte Mieter haben noch Schlüssel

Hallo ihr lieben Wissenden!

Wenn sich aus dem Haus einfach ein paar Leute aus dem Staub machen ohne zu kündigen, bezahlen und die Schlüssel (komplette Schließanlage für das ganze Haus) mitnehmen, hat der Mieter dann ein Recht auf Auswechslung der Türschlößer? Vor allem wenn die Schlüssel für Keller und Fahrradschuppen passen? Ich mein die Leute könnten ja jeden Tag rein- und rausspazieren und ohne weiteres die einzelnen Keller aufbrechen oder die Fahrräder im Schuppen klauen.

Danke für die Antworten!

Vanessa

Hallo!

Jawoll, der Mieter hat in diesem Fall Anspruch darauf, daß die komplette Schließanlage ausgewechselt wird und somit jede Mietpartei neue Schlüssel erhält. Diese Maßnahme muß vom Vermieter organisiert und vorerst auch bezahlt werden (er kann sich das Geld von den „Flüchtigen“ wiederholen, hört sich aber in diesem Fall nach einem hoffnungslosen Unterfangen an).

Viele Grüße!

Der Vermieter hat sicherlich das Recht Schlüssel der Hauseingangstür, des Kellers an Leute zu verteilen, die selbst nicht im Haus wohnen (z.B. an den Postboten, den Zeitungsträger, Handwerker usw.) und somit braucht er auch nicht dafür zu sorgen, dass Exmieter keinen Zutritt zum Gebäude haben. Außerdem muss er nicht davon ausgehen, dass jmd. der seine Miete nicht bezahlt, und ihm seine Schlüssel nicht zurückgibt auch ein potenzieller Verbrecher ist, der Fahrräder stiehlt.

Was anderes ist es mit den Wohnungsschlüsseln. Hier muss er sicherlich seine neuen Mieter schützen, wenn eine zentrale Schließanlage Sie glauben läßt, sie hätten alleine Schlüssel zu ihrer Whg. und er weiß, das dem nicht so ist. Aber dazu reicht es, das Wohnungsschloss auszuwechseln.
Gruß N.

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