Mängel festgestellt bei Wohnungsübergabe

Hallo!

Mal angenommen, jemand mietet eine Wohnung an, die nur einmal besichtigt wurde. Nun wird die Wohnungsübergabe gemacht und der neue Mieter stellt erhebliche Mängel in allen Zimmern fest, die bei der 1. Besichtigung nicht auf den ersten Blick zu sehen waren. Beispiel:
Im Mietvertrag steht, „Wohnung komplett renoviert“. Es wurden in dieser Wohnung die Wände nur geweißt und nicht tapeziert. Zählt das weißen auch als renovieren?
Und ist der Vermieter verpflichtet alle Mängel zu beseitigen? Oder muß der Mieter diese Mängel aktzeptieren?
Wenn dieser jemand nun lieber die Wohnung wieder kündigen möchte (Mietverhältnis beginnt einen Monat später) und hat schon die Kaution bezahlt, bekommt er die wieder zurück.

Hallo!

Mal angenommen, jemand mietet eine Wohnung an, die nur einmal
besichtigt wurde. Nun wird die Wohnungsübergabe gemacht und
der neue Mieter stellt erhebliche Mängel in allen Zimmern
fest, die bei der 1. Besichtigung nicht auf den ersten Blick
zu sehen waren. Beispiel:
Im Mietvertrag steht, „Wohnung komplett renoviert“. Es wurden
in dieser Wohnung die Wände nur geweißt und nicht tapeziert.
Zählt das weißen auch als renovieren?

Na klar

Und ist der Vermieter verpflichtet alle Mängel zu beseitigen?

Sicher

Oder muß der Mieter diese Mängel aktzeptieren?

In dem Zustand wie sie ist zurückgeben beim späteren Ausszug.
Das bedeutetr für Ihn diese billigrenovierung.

Übergabeprotokoll machen !!! alles Fotografieren
Zeugen über den Zustand holen
Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Wenn dieser jemand nun lieber die Wohnung wieder kündigen
möchte (Mietverhältnis beginnt einen Monat später) und hat
schon die Kaution bezahlt, bekommt er die wieder zurück.

Oh Oh ???

Vertrag läuft an, sofort zu kündigen kann bedeuten, Miete zahlen bis ein neuer Mieter gefunden ist. Mietausfallschaden.

Johannes